11.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6088 — HIG Capital/Der Grune Punkt — Duales System Deutschland)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 6/06

1.

Am 3. Januar 2011 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen H.I.G. Luxembourg Holdings Thirteen S.C.A. („H.I.G. Luxembourg“), das letztlich von dem zu der Beteiligungsgesellschaft H.I.G. Capital („H.I.G. Capital“) gehörenden Unternehmen H.I.G. Europe Capital Partners, L.P. („H.I.G. Europe Capital“) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die indirekte alleinige Kontrolle über das Unternehmen Der Grüne Punkt — Duales System Deutschland GmbH und seine Tochtergesellschaften („DSD“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

H.I.G. Luxembourg: für das geplante Rechtsgeschäft gegründete Zweckgesellschaft,

H.I.G. Capital: international aufgestellte Beteiligungsgesellschaft, die in den Bereichen privates Beteiligungskakpital, Wagniskapital, distressed debt, Immobilien und Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen tätig ist,

DSD: Anbieter von Abfallbewirtschaftungsdiensten in Deutschland. DSD erbringt u. a. Dienstleistungen für Einzelhändler und Verpackungshersteller, die am dualen System teilnehmen müssen, um sicherzustellen, dass gebrauchte Verkaufsverpackungen zurückgenommen und ordnungsgemäß recycelt werden. Ferner bietet DSD Rücknahmesysteme für das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie von Transportverpackungen an. Zudem erbringt das Unternehmen für andere Abfallsorten Dienstleistungen im Bereich Standortentsorgung und bietet Pfandclearing für Abfüller und den Handel an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6088 — HIG Capital/Der Grune Punkt — Duales System Deutschland per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).