8.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6079 — BBVA/Dogus Holdings/Turkiye Garanti Bankasi JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 5/10

1.

Am 22. Dezember 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA („BBVA-Gruppe“, Spanien) und das zur Dogus-Gruppe („Dogus-Gruppe“, Türkei) gehörende Unternehmen Dogus Holdings AS erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Turkiye Garanti Bankasi AS („Garanti“, Türkei).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

BBVA-Gruppe: Weltweit operierende Bankengruppe, die vor allem in Spanien, Portugal, den Vereinigten Staaten sowie Süd- und Zentralamerika tätig ist,

Dogus-Gruppe: Türkischer Mischkonzern, der in den Bereichen Bauwesen, Finanzen, Automobilindustrie, Tourismus, Medien, Immobilien und Energiewirtschaft tätig ist,

Garanti: Türkische Bank, die vor allem in der Türkei im Retail- und Firmenkundengeschäft tätig ist.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6079 — BBVA/Dogus Holdings/Turkiye Garanti Bankasi JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).