10.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 333/12 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EAC/57/10 — Programm „Jugend in Aktion“ (2007-2013)
2010/C 333/09
Einleitung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf dem Beschluss Nr. 1719/2006/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007-2013, nachstehend Programm „Jugend in Aktion“. Die Modalitäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden („Handbuch“) zum Programm „Jugend in Aktion“ (2007-2013) zu entnehmen, der auf der Europa-Website veröffentlicht wurde (siehe Punkt VIII). Der Programmleitfaden ist Bestandteil dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.
I. Ziele und Prioritäten
In dem Beschluss über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ werden die folgenden allgemeinen Ziele festgelegt:
— |
Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen im Allgemeinen und ihres europäischen Bürgersinns im Besonderen, |
— |
Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union, |
— |
Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in verschiedenen Ländern, |
— |
Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich, |
— |
Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich. |
Diese allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten ständigen Prioritäten umgesetzt:
— |
Europäische Bürgerschaft |
— |
Partizipation junger Menschen |
— |
Kulturelle Vielfalt |
— |
Einbeziehung benachteiligter junger Menschen |
Neben diesen ständigen Prioritäten können für das Programm „Jugend in Aktion“ jährliche Prioritäten festgelegt und auf den Websites der Kommission, der Exekutivagentur und der nationalen Agenturen bekannt gemacht werden.
Die jährlichen Prioritäten für das Jahr 2011 sind:
— |
Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die das Bewusstsein für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten schärfen, die eine Form des aktiven Engagements sind und als Instrument zur Entwicklung und Verbesserung von persönlichen, sozialen und beruflichen Kompetenzen dienen können. |
— |
Jugendarbeitslosigkeit Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die den Zugang arbeitsloser junger Menschen zum Programm „Jugend in Aktion“ fördern. Vorrang erhalten auch Projekte, die sich der Problematik der Jugendarbeitslosigkeit annehmen und/oder die Mobilität arbeitsloser junger Menschen sowie deren aktive gesellschaftliche Teilhabe anregen. |
— |
Integratives Wachstum Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die auf die Problematik von Armut und Marginalisierung ausgerichtet sind sowie das Bewusstsein und das Engagement junger Menschen für die Bewältigung dieser Probleme schärfen, um eine integrativere Gesellschaft zu schaffen. Besondere Beachtung ist dabei der Eingliederung junger Migranten, behinderter junger Menschen und gegebenenfalls jugendlicher Roma zu schenken. |
— |
Globale ökologische Herausforderungen und Klimawandel Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte unterstützt werden, die das Bewusstsein junger Menschen für die ökologischen Herausforderungen und den Klimawandel schärfen und sie mobilisieren, um so die Entwicklung „grüner“ Kompetenzen und Verhaltensweisen bei jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie ihr Engagement für ein nachhaltigeres Wachstum zu fördern. |
— |
Kreativität und unternehmerische Initiative Im Rahmen dieser Priorität sollen Projekte — insbesondere Jugendinitiativen — unterstützt werden, die bei jungen Menschen Folgendes anregen und fördern: Initiativgeist, Fähigkeit zu kreativem und originellem Denken, Risikobereitschaft und Einfallsreichtum für die Erreichung politischer, gesellschaftlicher und ökologischer Ziele. |
— |
Europäisch-chinesisches Jahr der Jugend (nur Aktion 2 und Unteraktion 3.2) Bei den Aktionen, die für die Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern aus der ganzen Welt offen stehen, wird besonderes Augenmerk auf Projekte gelegt, die den Dialog, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen der Europäischen Union und China im Jugendbereich fördern, um so einen Beitrag zum Europäisch-chinesischen Jahr der Jugend 2011 zu leisten. |
II. Aufbau des Programms „Jugend in Aktion“
Um die Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ zu verwirklichen, sind fünf operative Aktionen vorgesehen.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Unterstützung der nachstehend aufgeführten Aktionen und Unteraktionen:
Aktion 1 — Jugend für Europa
— Unteraktion 1.1 — Jugendaustausch (Dauer: höchstens 15 Monate): Diese Unteraktion ermöglicht es Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Ländern, zusammenzukommen und mehr über die Kultur der anderen zu erfahren. Die Gruppen planen auf der Grundlage eines Themas von beiderseitigem Interesse gemeinsam ihren Jugendaustausch.
— Unteraktion 1.2 — Jugendinitiativen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene konzipierte Gruppenprojekte. Sie unterstützt außerdem die Vernetzung vergleichbarer Projekte zwischen verschiedenen Ländern. Ziel ist die Stärkung des europäischen Aspekts der Initiativen und die Förderung von Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen.
— Unteraktion 1.3 — Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt die Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft sowie auf internationaler Ebene.
Aktion 2 — Europäischer Freiwilligendienst
Diese Aktion unterstützt die Mitwirkung junger Menschen an verschiedenen Formen freiwilliger Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Aktion können junge Menschen einzeln oder in Gruppen an unbezahlten gemeinnützigen Aktivitäten im Ausland teilnehmen (Dauer: höchstens 24 Monate).
Aktion 3 — Jugend in der Welt
— Unteraktion 3.1 — Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union (Dauer: höchstens 15 Monate): Diese Unteraktion unterstützt Projekte mit Nachbarstaaten, und zwar Jugendaustauschprogramme und Projekte für Ausbildung und Vernetzung im Jugendbereich.
Aktion 4 — Unterstützungssysteme für die Jugend
— Unteraktion 4.3 — Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt insbesondere den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Verfahren sowie Aktivitäten, die zu langfristigen hochwertigen Projekten sowie Partnerschaften und Netzwerken führen können.
Aktion 5 — Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich
— Unteraktion 5.1 — Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen (Dauer: 3 bis 9 Monate): Mit dieser Unteraktion werden die Zusammenarbeit, Seminare und der strukturierte Dialog zwischen jungen Menschen, den in der Jugendarbeit tätigen und den für die Jugendpolitik verantwortlichen Personen unterstützt.
III. Förderfähige Antragsteller/innen
Anträge können eingereicht werden von:
— |
gemeinnützigen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen |
— |
lokalen und regionalen öffentlichen Körperschaften |
— |
informellen Gruppen junger Menschen |
— |
europaweit tätigen Jugendorganisationen |
— |
internationalen gemeinnützigen Organisationen |
— |
gewinnorientierten Organisationen, die eine Veranstaltung im Bereich Jugend, Sport oder Kultur organisieren |
Die Antragsteller/innen müssen ihren rechtmäßigen Sitz in einem der Programmländer oder einem der benachbarten Partnerländer des westlichen Balkans haben.
Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Projektträgern. Die Förderfähigkeit antragstellender Projektträger wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.
IV. Förderfähige Länder
Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:
a) |
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union; |
b) |
gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind (Island, Liechtenstein, Norwegen); |
c) |
den Kandidatenländern im Rahmen der Heranführungsstrategie gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen, die in den Rahmenabkommen mit diesen Ländern über ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind (Türkei und Kroatien); |
d) |
der Schweiz; |
e) |
Drittstaaten, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Gemeinschaft geschlossen haben. |
Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Ländern. Die Förderfähigkeit der jeweiligen Länder wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.
V. Gewährungskriterien
i) |
Unteraktionen 1.1, 1.2, 3.1, 4.3 und Aktion 2:
|
ii) |
Unteraktion 1.3:
|
iii) |
Unteraktion 5.1:
|
VI. Budget und Laufzeit
Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über ein Gesamtbudget von 885 Mio. EUR. Die jeweilige Mittelausstattung für ein Jahr unterliegt der Billigung durch die Haushaltsbehörde.
Für die nachstehend aufgeführten Aktionen und Unteraktionen vorgesehenes Budget 2011
Unteraktion 1.1 |
Jugendaustausch |
29 096 043 |
Unteraktion 1.2 |
Jugendinitiativen |
10 699 642 |
Unteraktion 1.3 |
Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen |
6 879 973 |
Aktion 2 |
Europäischer Freiwilligendienst |
46 515 775 |
Unteraktion 3.1 |
Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union |
7 926 040 |
Unteraktion 4.3 |
Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen |
15 710 392 |
Unteraktion 5.1 |
Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen |
5 796 218 |
VII. Termine für die Einreichung der Anträge
Der Antrag muss bis zu dem Termin eingereicht werden, der entsprechend dem Termin für den Anlauf des Projekts festgelegt wird. Für Projekte, die bei einer nationalen Agentur eingereicht werden, werden pro Jahr fünf Antragstermine festgelegt:
Projekte, die anlaufen zwischen |
Termin für die Einreichung des Antrags |
1. Mai und 30. September |
1. Februar |
1. Juli und 30. November |
1. April |
1. September und 31. Januar |
1. Juni |
1. Dezember und 30. April |
1. September |
1. Februar und 31. Juli |
1. November |
Für Projekte, die bei der Exekutivagentur eingereicht werden, werden pro Jahr drei Antragstermine festgelegt:
Projekte, die anlaufen zwischen |
Termin für die Einreichung des Antrags |
1. August und 31. Dezember |
1. Februar |
1. Dezember und 30. April |
1. Juni |
1. März und 31. Juli |
1. September |
VIII. Weitere Informationen
Weitere Informationen sind im Handbuch zum Programm „Jugend in Aktion“ auf folgenden Websites zu finden:
|
http://ec.europa.eu/youth/index_de.htm |
|
http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.php |
(1) ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.