7.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5984 — Intel/McAfee)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 329/10

1.

Am 29. November 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Intel Corporation („Intel“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens McAfee Inc („McAfee“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Intel: Entwicklung und Produktion hochentwickelter integrierter Produkte im Bereich Digitaltechnologie (insbesondere integrierte Schaltungen) für verschiedene Branchen wie z. B. die Datenverarbeitungs- und Kommunikationsbranche,

McAfee: Entwurf und Entwicklung von IT-Sicherheitsprodukten und -diensten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5984 — Intel/McAfee per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).