3.12.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 326/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5978 — GDF Suez/International Power)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 326/10

1.

Am 29. November 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen GDF Suez SA („GDF Suez“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von 70 % der Anteile an International Power plc („International Power“, England und Wales) die alleinige Kontrolle über International Power.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die Tätigkeiten von GDF Suez umfassen alle Stufen der Energiewertschöpfungskette — Strom und Erdgas — einschließlich i) Ankauf, Erzeugung und Vertrieb von Erdgas und Strom; ii) Transport, Verteilung, Verwaltung sowie Entwicklung großer Erdgasinfrastrukturen und iii) Konzeption und Vermarktung von Energiedienstleistungen und umweltbezogenen Dienstleistungen,

Die Stromerzeugergesellschaft International Power ist ein in Nordamerika, Europa, dem Nahen Osten, Australien und Asien tätiger internationaler Kraftwerkbetreiber. Das Unternehmen entwickelt, besitzt und betreibt rund 50 Kraftwerke in 21 Ländern mit einer (Brutto-)Kapazität von etwa 32 000 MW.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5978 — GDF Suez/International Power per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).