27.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 322/28


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6039 — GE/Dresser)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 322/07

1.

Am 19. November 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen General Electric Group („GE“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Dresser Holdings, Inc („Dresser“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

GE: weltweit tätiges, diversifiziertes Produktions-, Technologie- und Dienstleistungsunternehmen,

Dresser: weltweit tätiger Hersteller von Energieinfrastrukturen sowie Anbieter von Öl- und Gaserzeugnissen und damit verbundenen Dienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6039 — GE/Dresser per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).