17.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 312/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS EPSO/AST/111/10

SEKRETÄRINNE/SEKRETÄRE (AST 1)

DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV

(2010/C 312 A/01)

Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?

Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?

Reichen Sie Ihre Bewerbung ein!

Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte (1) der Funktionsgruppe Assistenz.

EPSO/AST/111/10 (AST 1)

SEKRETARIATSTÄTIGKEITEN

für folgende Sprachen:

(DA) DÄNISCH, (DE) DEUTSCH, (EN) ENGLISCH, (ES) SPANISCH, (FR) FRANZÖSISCH, (MT) MALTESISCH, (NL) NIEDERLÄNDISCH, (PT) PORTUGIESISCH, (SV) SCHWEDISCH

Dieses Auswahlverfahren dient der Bildung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen in den Organen der Europäischen Union.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt der Europäischen Union C 184 A vom 8. Juli 2010 und den auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren.

Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.

INHALT

I.

ALLGEMEINES

II.

ART DER TÄTIGKEIT

III.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

IV.

ZULASSUNGSTESTS

V.

ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN UND PRÜFUNGEN

VI.

RESERVELISTEN

VII.

BEWERBUNG

I.   ALLGEMEINES

1.

Zahl der Plätze auf der Reserveliste pro Sprache

DA = 35

DE = 62

EN = 98

ES = 22

FR = 86

MT = 42

NL = 27

PT = 19

SV = 23

2.

Besondere Hinweise

Sie können sich nur für eine Sprache anmelden.

Die Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen; sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und validiert haben, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen.

II.   ART DER TÄTIGKEIT

Die auszuübenden Tätigkeiten umfassen Folgendes:

Organisation und Koordinierung von Sitzungen, einschließlich der Zusammenstellung von Arbeitsunterlagen;

Annahme, Filtern und Beantwortung von Telefonanrufen, Bearbeitung des Schriftwechsels sowie Weitergabe allgemeiner Informationen an Anrufer;

Verwaltung von E-Mail-Boxen und Funktions-Mailboxen;

Verwaltung von Terminkalendern, Kontrolle der Einhaltung von Terminen und Fristen;

allgemeine administrative Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf die Dokumentenverwaltung (Eingang, Behandlung, Follow-up und Ablage von Schriftstücken und Korrespondenz);

Vorbereitung und Verwaltung von Dienstreisen, Verwaltung der Abwesenheiten;

Präsentation und Überprüfung von Dokumenten (Layout, Formatierung, Tabellen);

Verfassen von Entwürfen für Vermerke, Schreiben und Sitzungsprotokolle (auf Sekretariatsebene);

verschiedene administrative Sekretariatstätigkeiten im Zusammenhang mit der Dokumentenverwaltung und der Informationsbeschaffung, bei denen insbesondere der Einsatz von Informationstechnologien erforderlich ist;

in den Übersetzungsdiensten sind die Sekretärinnen und Sekretäre für folgende Tätigkeiten zuständig: Eingang, Verwaltung und Abwicklung von Übersetzungsaufträgen; Vorbereitung, Verarbeitung und Fertigstellung von Schriftstücken, insbesondere mit Hilfe von Übersetzungssoftware; Pflege von Übersetzungsspeichern; Schreibarbeiten, Layout und Formatierungstätigkeiten.

Das allgemeine Anforderungsprofil für Stellen in den EU-Organen kann im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren unter Ziffer 1.2 nachgelesen werden.

III.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

müssen sämtliche allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sein.

1.

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jeder, der

Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist;

sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet;

sich seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat;

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

2.

Besondere Zulassungsbedingungen

2.1.

Bildungsabschluss

a)

Ein durch ein Abschlusszeugnis belegter postsekundärer Bildungsabschluss in einem Bereich, der einen direkten Bezug zur Art der Tätigkeit aufweist (siehe Abschnitt II),

oder

b)

ein durch ein Abschlusszeugnis belegter Sekundarschulabschluss, der Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht, und eine daran anschließende mindestens dreijährige Berufserfahrung, die mit der Art der Tätigkeit (s. Abschnitt II) in direktem Zusammenhang steht.

Hinweis: Die gemäß Buchstabe b nachzuweisende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses.

2.2.

Berufserfahrung

Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.

2.3.

Sprachkenntnisse

a)

Sprache 1

Hauptsprache

Gründliche Kenntnis der für das Auswahlverfahren gewählten Sprache: DA/DE/EN/ES/FR/MT/NL/PT/SV

und

 

b)

Sprache 2

Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein)

Ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache.

IV.   ZULASSUNGSTESTS

1.

Einladung zu den Zulassungstests

Sie werden zu den Zulassungstests eingeladen, wenn Sie nach eigenen Angaben die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen.

2.

Art der Tests und Bewertung

Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung Ihrer Fähigkeiten und allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen:

Test a

Sprachlogisches Denken

Bewertung: 0 bis 20 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte

Test b

Zahlenverständnis

Bewertung: 0 bis 10 Punkte

Test c

Abstraktes Denken

Bewertung: 0 bis 10 Punkte

 

Erforderliche Mindestpunktzahl für die Tests b und c zusammen: 10 Punkte

Test d

Fachliche Befähigung:

Genauigkeit und Richtigkeit

Bewertung: 0 bis 20 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte

Test e

Fachliche Befähigung:

Sinn für Prioritäten und Organisationsfähigkeit

Bewertung: 0 bis 20 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte

Test f

Fachliche Befähigung: Sekretariatstätigkeiten

Bewertung: 0 bis 20 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 10 Punkte.

3.

Bei den Tests verwendete Sprachen

Sprache 1: Tests a, b und c;

Sprache 2: Tests d, e und f.

V.   ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN UND PRÜFUNGEN

1.

Zulassung (*) zu den Prüfungen

Sie werden zu den Prüfungen zugelassen, wenn Sie zu den Bewerbern gehören (2), die bei den Zulassungstests am besten abgeschnitten (3) und bei jedem Test die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben, und wenn Sie nach eigenen Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen.

(*)

Die Zulassung wird vorbehaltlich einer späteren Überprüfung der zu Ihren Bewerbungsunterlagen gehörenden Nachweise bestätigt. Die Überprüfung der Nachweise der Bewerber, die die Zulassungsbedingungen erfüllen und bei den Prüfungen am besten abgeschnitten haben, erfolgt in absteigender Reihenfolge, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden können, erreicht ist.

Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft.

2.

Prüfungen

Sie werden zu den Prüfungen eingeladen, die sich über einen Tag erstrecken und in der Regel in Brüssel stattfinden. Im Rahmen dieser Prüfungen werden Ihre Fachkompetenzen und Ihre allgemeinen Kompetenzen auf folgenden Gebieten bewertet:

Fähigkeit zur Analyse und Problemlösung,

Kommunikationsfähigkeit,

Qualitäts- und Ergebnisorientierung,

Lernfähigkeit und Fähigkeit zur persönlichen Weiterentwicklung,

Sinn für Prioritäten und Organisationsfähigkeit,

Durchhaltevermögen (Belastbarkeit),

Teamfähigkeit.

Zum näheren Verständnis dieser Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.

Die Überprüfung der Fachkompetenzen erfolgt mittels folgender Übungen:

a)

strukturiertes Interview;

b)

Übung Posteingang;

c)

praktische Übung (4): Vorbereitung und/oder Verarbeitung eines Dokuments mit Microsoft Word;

d)

praktische Prüfung zur Bewertung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit (u. a. Orthographie, Syntax und Grammatik).

3.

Bei den Prüfungen verwendete Sprachen

Tests a und b: Sprache 2;

Tests c und d: Sprache 1.

4.

Bewertung

Fachkompetenzen

0 bis 30 Punkte,

erforderliche Mindestpunktzahl: 15 Punkte.

Allgemeine Kompetenzen

0 bis 10 Punkte für jede allgemeine Kompetenz,

erforderliche Mindestpunktzahl:

 

3 Punkte für jede Kompetenz und

 

40 Punkte der insgesamt 70 Punkte für alle allgemeinen Kompetenzen.

VI.   RESERVELISTEN

1.

Aufnahme in die Reservelisten

Wenn Sie zu den Bewerbern gehören (5), die bei den Prüfungen am besten abgeschnitten und bei jeder Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben (siehe Zahl der Plätze auf der Reserveliste, Abschnitt I Punkt 1), und wenn Sie anhand der Ihrer Bewerbung beigefügten Nachweise belegen können, dass Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen, nimmt der Prüfungsausschuss Ihren Namen in die Reserveliste auf.

2.

Rangfolge

Die Listen sind nach Sprachen und Leistungsgruppen (max. 4) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppe sind die Namen alphabetisch geordnet.

VII.   BEWERBUNG

1.

Elektronische Anmeldung

Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website folgen.

Frist: 16. Dezember 2010 um 12.00 Uhr Brüsseler Zeit

2.

Einreichen der Bewerbungsunterlagen

Wenn Sie zu den Bewerbern gehören, die zu den Prüfungen zugelassen wurden, werden Sie in einer späteren Phase des Verfahrens aufgefordert werden, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausgedruckter und handschriftlich unterzeichneter elektronischer Bewerbungsbogen mit den entsprechenden Nachweisen) nachzureichen.

Frist: Die Frist wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt.

Modalitäten: siehe Ziffer 2.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Ergebnis den letzten Platz, werden sie alle zu den Prüfungen zugelassen.

(3)  Es werden etwa 2,5-mal so viele Bewerber zu den Prüfungen zugelassen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Die genaue Zahl wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.

(4)  Nähere Angaben zu den zur Verfügung stehenden Tastaturen werden in der Einladung zu den Prüfungen mitgeteilt. Den Bewerbern werden die in der EU üblichen Standardtastaturen zur Verfügung gestellt.

(5)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.