9.11.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 302/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5932 — News Corp/BSkyB)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 302/10

1.

Am 3. November 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen News Corporation („News Corp“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens British Sky Broadcasting Group plc. („BSkyB“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

News Corp: diversifiziertes, globales Medienunternehmen, das in den Bereichen Produktion von Fernsehunterhaltung, Fernsehprogramme, Zeitungen und Informationsdienste, Buchverlagswesen und weiteren wie z. B. Außenwerbung tätig ist,

BSkyB: Großanbieter von TV-Kanälen, Anbieter von Pay-TV-Kanälen für Endkunden, Bereitstellung von technischen Diensten für Pay-TV, Werbung und andere Dienste wie die Bereitstellung von Telefon- und Breitbanddiensten für Endkunden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5932 — News Corp/BSkyB per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).