30.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 265/78 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN — COM/AD/15/10 UND COM/AD/16/10
(2010/C 265 A/08)
Sind Sie an einer Laufbahn bei der EU interessiert?
Entspricht Ihr Profil unseren Kriterien?
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Überlassen Sie Ihren beruflichen Erfolg nicht dem Zufall!
Die Europäische Kommission führt allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen zur Bildung von Reservelisten für die Einstellung von Forschungsräten (1) der Besoldungsgruppen AD 6 und AD 7 durch.
COM/AD/15/10 — FORSCHUNGSRÄTE (AD 6)
COM/AD/16/10 — FORSCHUNGSRÄTE (AD 7)
im Bereich
KOMMUNIKATIONS-/INFORMATIONSTECHNOLOGIEN
Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam die Anweisungen in dem im Amtsblatt C 184 A vom 8. Juli 2010 und auf der EPSO-Website http://europa.eu/epso/apply/index_en.htm veröffentlichten Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren.
Der Leitfaden ist fester Bestandteil der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.
INHALT
I. |
ALLGEMEINES |
II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
IV. |
ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND EINLADUNG ZUM ASSESSMENT-CENTER |
V. |
ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN |
VI. |
RESERVELISTEN |
VII. |
BEWERBUNG |
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ANHÄNGE |
I. ALLGEMEINES
Zur Einstellung von Forschungsräten bei der Europäischen Kommission, vor allem bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS), werden zwei allgemeine Auswahlverfahren (eines für Beamte der Besoldungsgruppe AD 6 und eines für Beamte der Besoldungsgruppe AD 7) im Bereich Kommunikations-/Informationstechnologien durchgeführt.
Die Aufgabe der GFS besteht darin, auftraggeberorientierte wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Konzipierung, Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der EU-Politik zu leisten. Die GFS ist eine Dienststelle der Europäischen Kommission und fungiert als Referenzzentrum für Wissenschaft und Technologie in der Union. Durch ihre Nähe zum politischen Entscheidungsprozess dient sie dem gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten, ist aber unabhängig von privaten oder nationalen Interessen.
Die Auswahlverfahren dienen der Bildung von Reservelisten zur Besetzung freier Planstellen an verschiedenen Instituten der GFS und insbesondere am Institut für Schutz und Sicherheit des Bürgers (IPSC) in Ispra, Italien.
Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden, sowie voraussichtlicher Dienstort, aufgeschlüsselt nach Auswahlverfahren und Fachgebiet:
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Zahl der freien Plätze auf der Reserveliste |
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Bereich |
Fachgebiete |
AD 6 |
AD 7 |
Institute/Standorte |
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Kommunikations-/Informationstechnologien |
1 |
Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologien |
5 |
2 |
IPSC, Ispra (IT) |
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2 |
Information Mining, Analysen und Web-Technologien |
5 |
2 |
IPSC, Ispra (IT) |
|||||||||||||||||||||||||||||
3 |
Drahtlose Kommunikationstechnik |
5 |
2 |
IPSC, Ispra (IT) |
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4 |
Netzsicherheit |
4 |
2 |
IPSC, Ispra (IT) |
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Hinweis |
Parallel hierzu veröffentlicht die Kommission Auswahlverfahren in folgenden Bereichen:
Wenn Sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (vgl. Abschnitt III) erfüllen, können Sie sich sowohl für das AD6-Auswahlverfahren als auch für das AD7-Auswahlverfahren in mehreren Bereichen bewerben; hingegen können Sie sich innerhalb eines Bereichs nur für ein Fachgebiet bewerben, andernfalls werden Sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Diese Wahl ist bei der elektronischen Anmeldung zu treffen und nicht mehr rückgängig zu machen, sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt und eingereicht haben. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
Die Tätigkeiten in den einzelnen Fachgebieten werden in den Anhängen ausführlicher beschrieben.
Forschungsräte (AD 6) führen die jeweiligen Tätigkeiten als Mitglieder eines Forschungsteams unter der Aufsicht eines leitenden Wissenschaftlers aus.
Forschungsräte (AD 7) führen die jeweiligen Tätigkeiten sowohl selbständig als auch als Leiter eines wissenschaftlichen Teams in herausgehobener Position aus.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
müssen Sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:
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Bewerben kann sich jede Person, die
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2.1. |
Bildungsvoraussetzungen: Siehe Punkt 2 der Anhänge. |
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2.2. |
Berufserfahrung: Siehe Punkt 3 der Anhänge. |
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2.3. |
Sprachkenntnisse: Die Bewerber müssen über Kenntnisse in einer Hauptsprache (Sprache 1) und einer zweiten Sprache (Sprache 2) wie nachstehend angegeben verfügen. Die gewählten Sprachen sind bei der elektronischen Anmeldung anzugeben. Nach der abschließenden Validierung der Bewerbung kann diese Wahl nicht mehr geändert werden. |
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Hauptsprache: gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union Die Amtssprachen der Europäischen Union sind: |
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BG (Bulgarisch) CS (Tschechisch) DA (Dänisch) DE (Deutsch) EL (Griechisch) EN (Englisch) ES (Spanisch) ET (Estnisch) |
FI (Finnisch) FR (Französisch) GA (Irisch) HU (Ungarisch) IT (Italienisch) LT (Litauisch) LV (Lettisch) MT (Maltesisch) |
NL (Niederländisch) PL (Polnisch) PT (Portugiesisch) RO (Rumänisch) SK (Slowakisch) SL (Slowenisch) SV (Schwedisch) |
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und |
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Zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein): ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. |
IV. ZULASSUNG ZU DEN AUSWAHLVERFAHREN UND EINLADUNG ZUM ASSESSMENT-CENTER
1. Zulassung zu den Auswahlverfahren
Anhand der Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen wird geprüft, ob sie den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen genügen und für eine Zulassung zu den Auswahlverfahren in Betracht kommen.
2. Einladung zum Assessment-Center: Auswahl der Bewerber auf der Grundlage ihrer Befähigungsnachweise
Bei der Auswahl der Teilnehmer zum Assessment-Center legt der Prüfungsausschuss die Befähigungsnachweise der Bewerber zugrunde. Dabei geht er streng nach den von ihm zuvor festgelegten Beurteilungskriterien vor und stützt sich auf die Angaben der Bewerber in ihrem Online-Bewerbungsbogen. Der Prüfungsausschuss wählt unter den Bewerbern, die die Zulassungsbedingungen der Auswahlverfahren erfüllen, diejenigen aus, deren Profil (vor allem gemessen an den Abschlüssen, Veröffentlichungen in Zeitschriften mit Peer-Review und an der akademischen und/oder beruflichen Erfahrung) sowohl qualitativ als auch fachlich am besten zu der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens beschriebenen Tätigkeit passt (siehe Punkt 4 der Anhänge). Die Auswahl erfolgt nach folgendem Bewertungsschema:
a) |
Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von der Bedeutung, die ihm der Prüfungsausschuss für das jeweilige Auswahlverfahren beimisst, mit Faktor 1 bis 3 gewichtet. |
b) |
Der Prüfungsausschuss vergibt je nach Qualifikation des Bewerbers für jedes Kriterium eine Note von 1 bis 4. |
Anschließend erstellt der Prüfungsausschuss anhand des Bewertungsergebnisses eine Rangfolge (2) der Bewerber.
Zum Assessment-Center werden höchstens dreimal (3) so viele Bewerber eingeladen, wie gemäß Abschnitt I dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Die Anzahl der zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber wird auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) veröffentlicht.
3. Überprüfung der Angaben der Bewerber
Die von den Bewerbern, die das Assessment-Center erfolgreich durchlaufen haben, im Online-Bewerbungsbogen gemachten Angaben werden vom Prüfungsausschuss auf ihre Richtigkeit hin überprüft. EPSO prüft die Nachweise in Bezug auf die allgemeinen Zulassungsbedingungen und der Prüfungsausschuss in Bezug auf die besonderen Zulassungsbedingungen und die Auswahl anhand der Befähigungsnachweise. Stellt sich dabei heraus, dass die Angaben durch die mitgelieferten Nachweise nicht bestätigt werden, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Zunächst werden die Angaben der Bewerber mit den besten Ergebnissen überprüft, danach wird in absteigender Reihenfolge vorgegangen. Berücksichtigt werden hierbei nur Bewerber, die die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl und im Fall des AD6-Auswahlverfahrens bei den Assessment-Center-Tests d, e und f zusammen genommen die besten Ergebnisse und im Fall des AD7-Auswahlverfahrens bei den Assessment-Center-Tests d, e, f und g zusammen genommen die besten Ergebnisse erzielt haben (siehe Abschnitt V). Voraussetzung ist ferner, dass die Bewerber bei den Kompetenz-Tests a, b und c (siehe Abschnitt V) die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden können und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht berücksichtigt.
V. ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN
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Sie werden zum Assessment-Center eingeladen (4), wenn Sie zu den Bewerbern zählen, die
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Sie werden zu einem Assessment-Center in Brüssel zu Tests eingeladen. Es wird nur ein Assessment-Center für beide Auswahlverfahren (AD 6 und AD 7) eingerichtet. Bewerber, die sich für beide Auswahlverfahren in einem Bereich angemeldet haben und die Zulassungsbedingungen, die im Abschnitt V, Punkt 1 aufgeführt sind, erfüllen, werden nur eine Einladung erhalten. Die Prüfungen für das AD6-Auswahlverfahren und für das AD7-Auswahlverfahren sind bis auf eine zusätzliche Prüfung im Fachgebiet bei dem AD7-Auswahlverfahren gleich. Die Bewertung der Tests im Bereich des logischen Denkens und der Tests zu den allgemeinen Kompetenzen sowie zu den Fachkompetenzen wird an die Besoldungsgruppe des Auswahlverfahrens angepasst. Ihre Fähigkeiten im Bereich des logischen Denkens werden anhand folgender Elemente geprüft (siehe Punkt 4 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren und Beispiele auf der EPSO-Website (http://europa.eu/epso/apply/index_de.htm)):
Ferner werden Ihre Fachkompetenzen im gewählten Fachgebiet und Ihre allgemeinen Kompetenzen in den nachstehenden Bereichen bewertet:
Einzelheiten zu diesen Kompetenzen siehe Ziffer 1.2 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren. Die Fachkompetenzen wie auch die allgemeinen Kompetenzen werden anhand folgender Elemente geprüft:
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Bei den Tests verwendete Sprachen |
Tests a bis f und gegebenenfalls Test g: Sprache 2 (Deutsch, Englisch oder Französisch). Test d: Im Rahmen des Tests d werden auch die Kenntnisse Ihrer Sprache 1 (Hauptsprache) geprüft. |
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Bewertung |
Fähigkeiten im Bereich des logischen Denkens
Bei den Tests a, b und c muss die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht werden. Die erreichte Punktezahl wird jedoch nicht zu den Ergebnissen der Tests d, e, f und gegebenenfalls g hinzugezählt. Fachkompetenzen Bei dem AD6- wie auch bei dem AD7-Auswahlverfahren werden Ihre Fachkompetenzen im gewählten Fachgebiet, die mit den Tests d, e und f geprüft werden, mit 0 bis 100 Punkten bewertet. Erforderliche Mindestpunktzahl: 50 Punkte. Nur für AD 7: Ihre Fachkompetenzen im gewählten Fachgebiet, die mit dem zusätzlichen Test g geprüft werden, werden mit 0 bis 30 Punkten bewertet. Erforderliche Mindestpunktzahl: 15 Punkte. Allgemeine Kompetenzen Ihre allgemeinen Kompetenzen werden mit 0 bis 80 Punkten bewertet. Erforderliche Mindestpunktzahl:
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VI. RESERVELISTEN
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Der Prüfungsausschuss erstellt pro Auswahlverfahren eine Reserveliste (5) (eine AD6-Liste und eine AD7-Liste) und nimmt den Bewerber in die zum jeweiligen Auswahlverfahren gehörige AD6- und/oder AD7-Reserveliste auf, wenn er zu den Bewerbern gehört, die alle Bedingungen gemäß Abschnitt V erfüllen und sowohl bei allen Tests die erforderliche Mindestpunktzahl als auch beim AD6-Auswahlverfahren eines der besten Ergebnisse bei den Tests d, e und f bzw. beim AD7-Auswahlverfahren eines der besten Ergebnisse bei den Tests d, e, f und g erzielt haben. Die Zahl der pro Auswahlverfahren und Fachgebiet in die Reserveliste aufgenommenen Bewerber ist auf die in Abschnitt I angegebene Zahl beschränkt, wobei die Zahl der in der AD6-Reserveliste geführten Bewerber um die Zahl der erfolgreichen Bewerber erhöht werden kann, die sowohl auf der AD6- als auch auf der AD7-Reserveliste des gleichen Fachgebiets stehen. Die Reservelisten gelten bis zum 31. Dezember 2012. |
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Die Reservelisten werden nach Leistungsgruppen pro Fachgebiet erstellt. Innerhalb der Leistungsgruppe sind die Namen der Bewerber alphabetisch geordnet. |
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Die in die Reserveliste(n) aufgenommenen Bewerber können bei der Europäischen Kommission, vor allem an den Standorten der GFS, wie in Abschnitt I angegeben, als Forschungsräte eingestellt werden. Da die GFS-Standorte in Europa (Ispra, Sevilla, Karlsruhe, Petten, Geel, Brüssel) verteilt sind, ist die GFS neuen Beamten bei der beruflichen Integration und deren Ehefrauen/Ehegatten und Familien bei der Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld behilflich. |
VII. BEWERBUNG
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Sie müssen sich per Internet anmelden, indem Sie die EPSO-Website aufrufen und den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen. Anmeldefrist: 4. November 2010, spätestens 12.00 Uhr Brüsseler Zeit. |
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Sofern Sie zu den Bewerbern gehören, die zum Assessment-Center eingeladen werden, werden Sie aufgefordert, Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (ausgedruckter und handschriftlich unterzeichneter elektronischer Bewerbungsbogen sowie verlangte Nachweise) nachzureichen. Termin: Der Termin wird Ihnen über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt. Verfahren: siehe Ziffer 2.2 im Leitfaden für allgemeine Auswahlverfahren. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
(2) Die nicht zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber können binnen 10 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eine Kopie des Bewertungsbogens beantragen, den der Prüfungsausschuss anhand ihrer Befähigungsnachweise erstellt hat.
(3) Die Zahl der im Rahmen des AD6-Auswahlverfahrens zum Assessment-Center eingeladenen Bewerber kann um die Zahl der Bewerber erhöht werden, die ggf. zur Teilnahme am AD6- wie auch am AD7-Auswahlverfahren für das gleiche Fachgebiet eingeladen werden.
(4) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center eingeladen.
(5) Teilen sich mehrere Bewerber mit dem gleichen Bewertungsergebnis den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.
ANHANG I
Fachgebiet 1: Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologien
1. Art der Tätigkeit
Zu den Tätigkeiten gehören vor allem
— |
Softwareentwicklung, |
— |
Risikobewertung, |
— |
Modellierung und Simulation im Labor, |
— |
Erstellung von Publikationen, |
— |
Präsentation von Ergebnissen bei Konferenzen, Seminaren und Sitzungen. |
2. Bildungsvoraussetzungen
Hochschulabschluss in Informatik, Mathematik oder einem gleichwertigen Fach auf folgendem Niveau:
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 6:
i) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom; |
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 7:
ii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, oder |
iii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, plus eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in dem gewählten Fachgebiet. |
3. Berufserfahrung
AD 6: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 i geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
AD 7: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 ii und Punkt 2 iii geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens sechsjährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Die sechsjährige Berufserfahrung muss zu der unter Punkt 2 iii geforderten einjährigen Berufserfahrung hinzukommen. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
4. Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
a) |
zusätzlicher Abschluss im Fachgebiet, |
b) |
Veröffentlichungen in Zeitschriften mit Peer-Review, |
c) |
akademische und/oder berufliche Erfahrung auf folgenden Gebieten:
|
ANHANG II
Fachgebiet 2: Information Mining, Analysen und Web-Technologien
1. Art der Tätigkeit
Zu den Tätigkeiten gehören vor allem
— |
Softwareentwicklung, |
— |
Risikobewertung, |
— |
Erstellung von Publikationen, |
— |
Präsentation von Ergebnissen bei Konferenzen, Seminaren und Sitzungen. |
2. Bildungsvoraussetzungen
Hochschulabschluss in Informatik, Computerlinguistik, Statistik oder einem gleichwertigen Fach auf folgendem Niveau:
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 6:
i) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom; |
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 7:
ii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, oder |
iii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, plus eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in dem gewählten Fachgebiet. |
3. Berufserfahrung
AD 6: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 i geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
AD 7: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 ii und Punkt 2 iii geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens sechsjährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Die sechsjährige Berufserfahrung muss zu der unter Punkt 2 iii geforderten einjährigen Berufserfahrung hinzukommen. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
4. Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
a) |
zusätzlicher Abschluss im Fachgebiet, |
b) |
Veröffentlichungen in Zeitschriften mit Peer-Review, |
c) |
akademische und/oder berufliche Erfahrung auf folgenden Gebieten:
|
ANHANG III
Fachgebiet 3: Drahtlose Kommunikationstechnik
1. Art der Tätigkeit
Zu den Tätigkeiten gehören vor allem
— |
Entwicklung fortgeschrittener technologischer Lösungen, |
— |
Risikobewertung, |
— |
Erstellung von Publikationen, |
— |
Präsentation von Ergebnissen bei Konferenzen, Seminaren und Sitzungen. |
2. Bildungsvoraussetzungen
Hochschulabschluss in Elektronik/Elektrotechnik/Telekommunikationstechnik, Physik, Mathematik oder einem gleichwertigen Fach auf folgendem Niveau:
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 6:
i) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom; |
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 7:
ii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, oder |
iii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, plus eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in dem gewählten Fachgebiet. |
3. Berufserfahrung
AD 6: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 i geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
AD 7: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 ii und Punkt 2 iii geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens sechsjährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Die sechsjährige Berufserfahrung muss zu der unter Punkt 2 iii geforderten einjährigen Berufserfahrung hinzukommen. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
4. Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
a) |
zusätzlicher Abschluss im Fachgebiet; |
b) |
Veröffentlichungen in Zeitschriften mit Peer-Review; |
c) |
akademische und/oder berufliche Erfahrung auf folgenden Gebieten:
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ANHANG IV
Fachgebiet 4: Netzsicherheit
1. Art der Tätigkeit
Zu den Tätigkeiten gehören vor allem
— |
Entwicklung fortgeschrittener technologischer Lösungen, |
— |
Risikobewertung, |
— |
Erstellung von Publikationen, |
— |
Präsentation von Ergebnissen bei Konferenzen, Seminaren und Sitzungen. |
2. Bildungsvoraussetzungen
Hochschulabschluss in Informatik, Elektronik, sonstigen ingenieurwissenschaflichen Fachrichtungen, Mathematik, Physik oder einem gleichwertigen Fach auf folgendem Niveau:
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 6:
i) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen, mindestens dreijährigen Hochschulstudium entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom; |
Forschungsräte der Besoldungsgruppe AD 7:
ii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, oder |
iii) |
Ausbildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium — bei einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren — entspricht, nachzuweisen durch ein entsprechendes Diplom, plus eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in dem gewählten Fachgebiet. |
3. Berufserfahrung
AD 6: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 i geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
AD 7: |
eine im Anschluss an den unter Punkt 2 ii und Punkt 2 iii geforderten Hochschulabschluss erworbene mindestens sechsjährige Berufserfahrung in dem gewählten Fachgebiet. Die sechsjährige Berufserfahrung muss zu der unter Punkt 2 iii geforderten einjährigen Berufserfahrung hinzukommen. Für Doktoratsstudien kann eine Berufserfahrung von maximal drei Jahren angerechnet werden. |
4. Auswahl auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen
Erfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Bereiche sind von Vorteil:
a) |
zusätzlicher Abschluss im Fachgebiet; |
b) |
Veröffentlichungen in Zeitschriften mit Peer-Review; |
c) |
akademische und/oder berufliche Erfahrung auf folgenden Gebieten:
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