22.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 254/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5948 — Banco Santander/Rainbow)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 254/05

1.

Am 10. September 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Banco Santander SA („Banco Santander“, Spanien) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Vermögenswerte die Kontrolle über Teile des Unternehmens The Royal Bank of Scotland Group („Rainbow“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Banco Santander: Muttergesellschaft einer internationalen Gruppe von Bank- und Finanzinstituten, die im Vereinigten Königreich, in Spanien und einigen anderen europäischen Ländern sowie in Lateinamerika tätig sind,

Rainbow: Bankdienstleistungen für Privatkunden und KMU sowie andere Firmenkunden im Vereinigten Königreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5948 — Banco Santander/Rainbow per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).