3.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 238/1


GD GEMEINSAME FORSCHUNGSSTELLE

Ausschreibung der Stelle eines Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften)

KOM/2010/10279

(2010/C 238 A/01)

Wer sind wir?

Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) bietet insbesondere Entscheidungsträgern in den Generaldirektionen der Europäischen Kommission wissenschaftlich-technische Beratung und Unterstützung in allen Phasen der Politikgestaltung, von der Konzeption bis zur Kontrolle der Umsetzung. Die Gemeinsame Forschungsstelle umfasst sieben Forschungsinstitute, die in fünf europäischen Mitgliedstaaten angesiedelt sind. Sitz der Gemeinsamen Forschungsstelle ist Brüssel. Die Gemeinsame Forschungsstelle zählt 2 750 Mitarbeiter und verfügt über einen Jahresetat von 340 Mio. EUR. Sie betreibt große Forschungseinrichtungen und ist für ihre eigene Infrastruktur verantwortlich. Die Forschungstätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle konzentriert sich auf sieben thematische Bereiche:

Hin zu einer offenen und wettbewerbsorientierten Wirtschaft,

Entwicklung einer Gesellschaft mit geringer CO2-Intensität,

nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen,

Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern,

nukleare Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen,

Sicherheit und Krisenmanagement,

Referenzmaterialien und -messungen.

Was bieten wir?

Wir bieten die Stelle des Generaldirektors (1), der die Gemeinsame Forschungsstelle leitet, ihre Mehrjahresstrategie umsetzt und die Beziehungen zu interessierten Kreisen und Kunden, insbesondere in den Generaldirektionen der Europäischen Kommission, fördert. Der Generaldirektor ist dafür verantwortlich, das hohe Ansehen der Gemeinsamen Forschungsstelle in wissenschaftlichen und politischen Kreisen sicherzustellen und zu steigern.

Wir suchen

Persönlichkeiten mit

nachweislicher Erfahrung in Positionen der höheren Führungsebene, einschließlich der unmittelbaren Zuständigkeit für einen großen Mitarbeiterstab und große Budgets, vorzugsweise in einer großen Forschungseinrichtung oder in einer ähnlichen Organisation an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik;

hoher wissenschaftlicher Qualifikation (Promotion oder gleichwertige Erfahrung) und nachgewiesener Erfahrung in einem für die Gemeinsame Forschungsstelle relevanten Tätigkeitsbereich;

ausgezeichneten Kenntnissen der einschlägigen EU-Politik und der Generaldirektionen der Europäischen Kommission;

hoher sozialer Kompetenz, Entscheidungsstärke, Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick.

Zulassungsbedingungen

1.

Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats;

2.

Bildungsnachweis:

i)

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren

ii)

oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung;

3.

nach dem Hochschulabschluss erworbene mindestens 15-jährige Berufserfahrung auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene, davon mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (2) auf einem mit dem Dienstposten in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Gebiet;

4.

gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und hinreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache.

5.

Die Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das laut Statut für Beamte der Europäischen Union nach dem letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber müssen bereit sein, eine Erklärung abzugeben, mit der sie sich dazu verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln und etwaige Interessen offen zu legen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Generaldirektor wird von der Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe auch: Compilation Document on Senior Officials Policy). Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch gebeten werden, zuvor zu einem ganztägigen Assessment-Center eingeladen, das von externen Einstellungsberatern durchgeführt wird. Die Bewerber werden auch von Vertretern des Verwaltungsrats der Gemeinsamen Forschungsstelle gehört.

Bitte beachten Sie, dass die Auswahlverfahren nur in deutscher, englischer und französischer Sprache stattfinden (3).

Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 15 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Die Stelle wird möglicherweise gleichzeitig mit anderen Stellen der höheren Führungsebene ausgeschrieben. Bewerber, die an mehreren Stellen interessiert sind, müssen sich für jede Stelle gesondert bewerben.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen. Ist eine der Zulassungsbedingungen nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Eine Bewerbung ist nur nach Online-Anmeldung unter folgender Adresse möglich: https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/

Bitte folgen Sie den dortigen Anweisungen zu den einzelnen Phasen des Bewerbungsverfahrens.

Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (4). Wir empfehlen Ihnen dringend, mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, während die Anmeldefrist abläuft. Nach Ablauf der Anmeldefrist können keine Daten mehr eingegeben werden. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristablauf eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen müssen, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher mitzuteilen.

Der Bewerbung ist ein Lebenslauf (als Word- oder PDF-Datei) sowie ein Online-Bewerbungsschreiben (maximal 8 000 Zeichen) beizufügen. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer, die Sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung angeben müssen. Mit dem Erscheinen dieser Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden. Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Bitte beachten Sie, dass sich der Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen lässt. Die einstellende Generaldirektion wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses  (5) einsenden (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Europäischen Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2010. Online-Anmeldungen sind nach 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit nicht mehr möglich.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(2)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(3)  Der Auswahlausschuss stellt sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(4)  Bis spätestens 1. Oktober 2010, 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

(5)  

Europäische Kommission

Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit

Referat Führungskräfte und CCA-Sekretariat

KOM/2010/10279

SC 11 8/30

1049 Brüssel

BELGIEN.