1.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 236/6


Programm für lebenslanges Lernen — Besondere Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Comenius-aktion „Individuelle Schülermobilität“

(GD EAC/38/2010)

2010/C 236/06

Bitte beachten Sie, dass für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen folgende Bedingungen gelten:

i)

Annahme der Mittelzuweisung im Gemeinschaftshaushalt 2011 durch die Haushaltsbehörde und

ii)

Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2011 für das Programm für lebenslanges Lernen der Generaldirektion Bildung und Kultur durch die Kommission.

1.   Ziele und Beschreibung

Mit der Comenius-Aktion „Individuelle Schülermobilität“ können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schule drei bis zehn Monate an einer Gastschule sowie in einer Gastfamilie im Ausland verbringen. Der Auslandsaufenthalt der Schülerinnen und Schüler wird zwischen Schulen organisiert, die an derselben Comenius-Schulpartnerschaft teilnehmen bzw. in der Vergangenheit teilgenommen haben. Die Comenius-Aktion „Individuelle Schülermobilität“ stützt sich auf den Beschluss über das Programm für lebenslanges Lernen (PLL), das den Zeitraum von 2007 bis 2013 abdeckt. Die konkreten Ziele des PLL werden in Artikel 1 Absatz 3 des Beschlusses genannt (1).

2.   Förderfähige Antragsteller

Schulen, die in der Vergangenheit an einer Comenius-Schulpartnerschaft mitgewirkt haben oder derzeit daran beteiligt sind, kommen für die Comenius-Aktion „Individuelle Schülermobilität“ im Rahmen des PLL in Frage. Die teilnehmenden Schulen müssen aus einem der folgenden Länder stammen:

Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Finnland, Polen, Slowakei, Slowenien, Schweden, Norwegen.

3.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt ca. 3,4 Mio. EUR.

Die Höhe der zu vergebenden Stipendien sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte hängen von den Ländern und den Schulen ab, die die Aufenthalte der Schüler organisieren.

4.   Antragsfrist

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für die Comenius-Aktion „Individuelle Schülermobilität“ endet am 1. Dezember 2010.

5.   Ausführliche Informationen

Informationen zur Comenius-Aktion „Individuelle Schülermobilität“ sind im Leitfaden des Programms für lebenslanges Lernen 2011 enthalten, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann:

http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/doc78_de.htm (über „How to participate/Teilnahmemöglichkeiten“)

Anträge müssen über die Formulare der nationalen Agenturen des Landes erfolgen, in dem der Antragsteller ansässig ist. Die Liste der nationalen Agenturen kann eingesehen werden unter: http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/national_en.html


(1)  Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens: http://eur-lex.europa.eu/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:327:0045:0068:DE:PDF und Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG: http://eur-lex.europa.eu/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:350:0056:0057:DE:PDF