21.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 199/16


MEDIA Mundus — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011

2010/C 199/04

1.   Ziele

Diese Ankündigung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf Beschluss Nr. 1041/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich (MEDIA Mundus 2011-2013) (1).

Die Ziele des Programms sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie, die Schaffung der Voraussetzungen, damit Europa seiner kulturellen und politischen Rolle in der Welt besser gerecht werden kann, sowie die Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und der kulturellen Vielfalt. Mit dem Programm wird angestrebt, den Zugang zu Märkten in Drittländern zu verbessern sowie Vertrauen und langfristige Arbeitsbeziehungen aufzubauen.

Mit dem Programm MEDIA Mundus werden Projekte der Zusammenarbeit zwischen europäischen Fachkräften und Fachkräften aus Drittländern — zum beiderseitigen Nutzen des audiovisuellen Sektors in Europa und in Drittländern — unterstützt.

2.   Zuschussfähige Maßnahmen

Dabei geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

—   Maßnahme 1 — Unterstützung von Aus- und Weiterbildung: das Ziel dieser Maßnahme besteht in der Verbesserung der Kenntnisse der Fachkräfte in Europa und in Drittländern.

Option 1: Öffnung der vom Programm MEDIA 2007 (2) geförderten Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Studierende/Fachkräfte und Lehrkräfte aus Drittländern;

Option 2: Gründung eines eigenen MEDIA Mundus Weiterbildungsprogramms.

—   Maßnahme 2 — Unterstützung des Marktzugangs: Mit dieser Maßnahme werden Projekte unterstützt, die den Zugang zu den internationalen Märkten für audiovisuelle Werke erleichtern. Diese Projekte betreffen die Entwicklungs- und/oder Vorproduktionsphase (z. B. internationale Koproduktionsmärkte) als auch nachgelagerte Aktivitäten (Veranstaltungen zur internationalen Verkaufsförderung).

—   Maßnahme 3 — Unterstützung für Vertrieb und Verbreitung: Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, optimale Rahmenbedingungen zur Förderung von Vertrieb, Werbung, Vorführung und Verbreitung für europäische Werke auf Drittlandsmärkten und für audiovisuelle Werke aus Drittländern in Europa zu schaffen.

—   Maßnahme 4 — Übergreifende Aktivitäten: Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung von bereichsübergreifenden Projekten, d. h. Projekten, die mehrere Prioritäten des Programms abdecken (z. B. Schulungen mit anschließender Projektpräsentation bei Koproduktionstreffen).

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfasst Projekte, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Dezember 2011 beginnen, und die bis spätestens 31. März 2012 abgeschlossen sind. Vorbereitungskosten für die Projekte sind frühestens ab 1. Januar 2011 förderfähig.

3.   Teilnahmeberechtigte

Die von MEDIA Mundus finanzierten Projekte müssen:

gemeinsam von europäischen Fachkräften und Fachkräften aus Drittländern vorgeschlagen und durchgeführt werden, um eine Förderung im Rahmen des Programms zu erhalten;

auf die Förderung internationaler Vernetzung abzielen. Zu diesem Zweck muss jedes Projekt, außer Projekte die unter Maßnahme 1 — Option 1 eingereicht werden, von einem Zusammenschluss durchgeführt und umgesetzt werden, der drei Kriterien erfüllt:

1.

Der Zusammenschluss soll mindestens drei Partner umfassen (einschließlich des Koordinators). Jedoch können auch Projekte mit nur zwei Partnern zugelassen werden, sofern die erforderliche Vernetzung gewährleistet ist. Die Vernetzung ist gewährleistet, wenn der Koordinator des Projekts ein europäisches Netz von Fachkräften/Unternehmen des audiovisuellen Sektors ist, das mehr als zehn europäische Mitgliedstaaten umfasst.

2.

Der Koordinator des Zusammenschlusses muss seinen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, Island, Liechtenstein oder Norwegen (3) haben.

3.

Dem Zusammenschluss muss mindestens ein Mitbegünstigter des audiovisuellen Sektors angehören, der seinen Hauptsitz in einem anderen Drittland als in Kroatien oder der Schweiz (4) hat.

Die Bedingungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm MEDIA Mundus 2011.

4.   Vergabekriterien

Für zuschussfähige Anträge werden Punkte von 100 auf Grundlage der folgenden Gewichtung vergeben:

Inhaltliche Qualität der Maßnahme (höchstens 25 Punkte, zu erreichende Mindestschwelle: 50 %)

Projektmanagement (höchstens 25 Punkte, zu erreichende Mindestschwelle: 50 %)

Internationale und europäische Dimension und Mehrwert (höchstens 30 Punkte, zu erreichende Mindestschwelle: 50 %)

Wirkung (höchstens 20 Punkte, zu erreichende Mindestschwelle: 50 %)

5.   Mittelausstattung

Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen 4 939 835 EUR zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist je nach Art der Maßnahme auf 50 %, 60 % oder 70 % des Gesamtbetrags der förderfähigen Kosten begrenzt.

Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

6.   Frist für die Einreichung

Die Anträge müssen bis zum 15. Oktober 2010 eingereicht werden bei:

Frau Aviva Silver

Europäische Kommission

Generaldirektion Bildung und Kultur

Direktion D — Kultur und Medien

Referat D3 — MEDIA-Programm und Medienkompetenz

Büro MADO 18/68

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

7.   Umfassende Informationen

Die Leitlinien des Arbeitsprogramms und die Antragsformulare finden Sie unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/media

Die Anträge müssen allen im Leitfaden genannten Bedingungen entsprechen, unter Verwendung der vorgesehenen Formulare eingereicht werden und alle im Volltext der Aufforderung angegebenen Informationen und Anhänge enthalten.


(1)  ABl. L 288 vom 4.11.2009, S. 10.

(2)  Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://ec.europa.eu/media. Das Programm MEDIA 2007 wurde mit dem Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) eingerichtet.

(3)  Die Bestätigung der Teilnahme Islands, Liechtensteins und Norwegens steht noch aus.

(4)  Das Teilnahmeverfahren für Kroatien und die Schweiz läuft noch. In diesem Fall könnte der Koordinator (Punkt 2) seinen Hauptsitz auch in Kroatien oder der Schweiz haben.