8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/29


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EAC/10/10

Programm für lebenslanges Lernen — Unterstützung für zwei Wettbewerbe zur Förderung des Sprachenlernens durch kurze audiovisuelle Produktionen

2010/C 184/07

1.   Ziele und Beschreibung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beruht auf dem Beschluss Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (1), der vom Europäischen Parlament und dem Rat am 15. November 2006 erlassen und durch den Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 geändert wurde.

Ziel dieser Aufforderung ist die Gewährung einer Finanzhilfe für die Veranstaltung von zwei Wettbewerben für kurze audiovisuelle Produktionen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden sollen (2011 und 2012). Die Wettbewerbe und die daraus resultierenden Produktionen zielen auf die Förderung des Sprachenlernens ab, wobei die Vorteile der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa hervorgehoben werden sollen.

Die ausgewählten Produktionen werden dann als Höhepunkt der Aktivitäten zur Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse an dem renommierten Festival PRIX EUROPA teilnehmen.

2.   Antragsteller

Einrichtungen in den Bereichen audiovisuelle Produktionen, Werbung und neue Medien, beispielsweise Fachschulen für audiovisuelle Kunst und Werbung, werden Gelegenheit erhalten, die Wettbewerbe zu entwickeln, zu verwalten und zu koordinieren.

Die Antragsteller müssen ihren Sitz haben:

in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen

oder in dem Kandidatenland Türkei.

Mit Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Schweiz wird noch über eine Teilnahme an dem Programm für lebenslanges Lernen verhandelt. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Länder finden Sie auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur.

3.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

Die Finanzhilfe wird für beide Wettbewerbe (2011 und 2012) zusammen höchstens 500 000 EUR betragen.

Der finanzielle Beitrag der Europäischen Union überschreitet keinesfalls 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Die Kommission behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Januar 2011 anlaufen.

Sie müssen bis zum 31. Januar 2013 abgeschlossen sein.

Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.

4.   Ende der Einreichungsfrist

Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 30. September 2010 zu übermitteln.

5.   Zusätzliche Informationen

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind auf der nachstehenden Website zu finden: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/calls/grants_en.html

Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen und sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare einzureichen.


(1)  Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:327:0045:0068:DE:PDF und Beschluss Nr. 1357/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:350:0056:0057:DE:PDF