4.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 114/14


LIFE+ — AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — 2010

2010/C 114/08

Die Kommission fordert Rechtspersonen mit Sitz in der Europäischen Union auf, für die Auswahlrunde 2010 von LIFE+ Vorschläge einzureichen.

Anträge

Die Vorschläge sind auf besonderen Antragsformularen abzufassen. Diese Formulare und der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren sind auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Die ausgefüllten Vorschläge sind auf CD-ROM oder DVD einzureichen.

Begünstigte

Die Vorschläge können von Rechtspersonen eingereicht werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind (öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen).

Dieser Aufruf bezieht sich auf die nachstehenden Themen.

1.   LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.

2.   LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

Hauptziele:

—   Klimawandel: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, das eine globale Erderwärmung von mehr als 2 °C verhindert;

—   Wasser: Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch die Entwicklung kosteneffizienter Maßnahmen, um im Hinblick auf die Entwicklung des ersten Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (Wasserrahmenrichtlinie) einen guten ökologischen Zustand zu erzielen;

—   Luft: Erzielung einer Luftqualität, die nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und deren Gefährdung führt;

—   Boden: Schutz und Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung des Bodens durch die Erhaltung der Funktionen des Bodens, die Vermeidung von Gefahren für die Böden und durch die Eindämmung von deren Folgen sowie durch die Wiederherstellung von geschädigten Böden;

—   Städtische Umwelt: Beitrag zur Verbesserung der Umweltbilanz europäischer städtischer Gebiete;

—   Lärm: Beitrag zur Entwicklung und Durchführung von Konzepten zum Umweltlärm;

—   Chemikalien: Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit vor Risiken durch Chemikalien bis 2020 durch die Umsetzung des Chemikalienrechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) (REACH) und der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden;

—   Umwelt und Gesundheit: Entwicklung der Informationsbasis für die Umwelt- und Gesundheitspolitik (Europäischer Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004—2010);

—   Natürliche Ressourcen und Abfall: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die der Gewährleistung der nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall dienen, sowie Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten, der nachhaltigen Produktion und Verbrauchsmuster, der Vermeidung, der Verwertung und des Recycling von Abfall; Beitrag zur effizienten Umsetzung der Thematischen Strategie zur Vermeidung und Recycling des Abfalls;

—   Wälder: Bereitstellung einer präzisen und umfassenden Basis für politikrelevante Informationen über die Wälder in Bezug auf Klimawandel (Einfluss auf das Ökosystem Wald, Minderung, Substitutionseffekte), biologische Vielfalt (grundlegende Informationen und geschützte Waldgebiete), Waldbrände, den Waldzustand und die Schutzfunktion des Waldes (Wasser, Boden und Infrastruktur) insbesondere durch ein EU-Koordinationsnetzwerk und Beitrag zum Waldbrandschutz;

—   Innovation: Beitrag zur Entwicklung und Darstellung politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, um die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu unterstützen;

—   Strategische Ansätze: Förderung der effizienten Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts der Union und Verbesserung der Wissensbasis für Umweltpolitik; Verbesserung der Umweltleistung von KMU.

Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit den oben genannten Hauptzielen befassen, räumt aber Projekten zur nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall Vorrang ein.

3.   LIFE+ Information und Kommunikation

Hauptziel: Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung für Umweltfragen, einschließlich im Bereich der Waldbrandprävention; Förderung von Begleitmaßnahmen wie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Fortbildung, einschließlich Fortbildung im Bereich der Waldbrandprävention.

Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit dem oben genannten Hauptziel befassen, räumt aber Projekten Vorrang ein, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.

EU-Kofinanzierungssätze

1.   LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, ein Höchstsatz von 75 %.

2.   LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

3.   LIFE+ Information und Kommunikation

Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

Frist

Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 1. September 2010 einzureichen. Sie werden an die nationale Behörde des Mitgliedstaats gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge bis 4. Oktober 2010 der Kommission.

Haushaltsmittel

Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2010 Haushaltsmittel von insgesamt 243 243 603 EUR zur Verfügung.

Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Für die Mittelzuweisungen an die einzelnen Länder im Jahr 2010 gelten folgende Richtbeträge:

(EUR)


Land

Richtbetrag 2010

AT

4 569 889

BE

5 024 012

BG

5 241 729

CY

2 600 000

CZ

4 830 793

DK

5 978 586

DE

28 337 324

EE

4 033 862

ES

26 079 259

FI

8 718 810

FR

21 299 829

GR

8 276 046

HU

6 085 272

IE

3 833 051

IT

21 429 948

LT

3 351 629

LU

2 661 226

LV

3 000 000

MT

2 797 049

NL

7 807 347

PL

11 534 142

PT

6 817 678

RO

10 598 495

SE

10 006 634

SI

5 246 205

SK

3 719 834

UK

19 364 954

Total

243 243 603

Weitere Informationen

Weitere Informationen, darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare, finden sich auf der LIFE-Website unter:

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:

http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm


(1)  ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.

(2)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.