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4.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 114/14 |
LIFE+ — AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — 2010
2010/C 114/08
Die Kommission fordert Rechtspersonen mit Sitz in der Europäischen Union auf, für die Auswahlrunde 2010 von LIFE+ Vorschläge einzureichen.
Anträge
Die Vorschläge sind auf besonderen Antragsformularen abzufassen. Diese Formulare und der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren sind auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Die ausgefüllten Vorschläge sind auf CD-ROM oder DVD einzureichen.
Begünstigte
Die Vorschläge können von Rechtspersonen eingereicht werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind (öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen).
Dieser Aufruf bezieht sich auf die nachstehenden Themen.
1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt
Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.
2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
Hauptziele:
— Klimawandel: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau, das eine globale Erderwärmung von mehr als 2 °C verhindert;
— Wasser: Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität durch die Entwicklung kosteneffizienter Maßnahmen, um im Hinblick auf die Entwicklung des ersten Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (Wasserrahmenrichtlinie) einen guten ökologischen Zustand zu erzielen;
— Luft: Erzielung einer Luftqualität, die nicht zu signifikanten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und deren Gefährdung führt;
— Boden: Schutz und Gewährleistung der nachhaltigen Nutzung des Bodens durch die Erhaltung der Funktionen des Bodens, die Vermeidung von Gefahren für die Böden und durch die Eindämmung von deren Folgen sowie durch die Wiederherstellung von geschädigten Böden;
— Städtische Umwelt: Beitrag zur Verbesserung der Umweltbilanz europäischer städtischer Gebiete;
— Lärm: Beitrag zur Entwicklung und Durchführung von Konzepten zum Umweltlärm;
— Chemikalien: Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit vor Risiken durch Chemikalien bis 2020 durch die Umsetzung des Chemikalienrechts, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) (REACH) und der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden;
— Umwelt und Gesundheit: Entwicklung der Informationsbasis für die Umwelt- und Gesundheitspolitik (Europäischer Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004—2010);
— Natürliche Ressourcen und Abfall: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die der Gewährleistung der nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall dienen, sowie Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten, der nachhaltigen Produktion und Verbrauchsmuster, der Vermeidung, der Verwertung und des Recycling von Abfall; Beitrag zur effizienten Umsetzung der Thematischen Strategie zur Vermeidung und Recycling des Abfalls;
— Wälder: Bereitstellung einer präzisen und umfassenden Basis für politikrelevante Informationen über die Wälder in Bezug auf Klimawandel (Einfluss auf das Ökosystem Wald, Minderung, Substitutionseffekte), biologische Vielfalt (grundlegende Informationen und geschützte Waldgebiete), Waldbrände, den Waldzustand und die Schutzfunktion des Waldes (Wasser, Boden und Infrastruktur) insbesondere durch ein EU-Koordinationsnetzwerk und Beitrag zum Waldbrandschutz;
— Innovation: Beitrag zur Entwicklung und Darstellung politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente, um die Durchführung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu unterstützen;
— Strategische Ansätze: Förderung der effizienten Durchführung und Durchsetzung des Umweltrechts der Union und Verbesserung der Wissensbasis für Umweltpolitik; Verbesserung der Umweltleistung von KMU.
Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit den oben genannten Hauptzielen befassen, räumt aber Projekten zur nachhaltigen Verwaltung und Nutzung von natürlichen Ressourcen und Abfall Vorrang ein.
3. LIFE+ Information und Kommunikation
Hauptziel: Verbreitung von Informationen und Sensibilisierung für Umweltfragen, einschließlich im Bereich der Waldbrandprävention; Förderung von Begleitmaßnahmen wie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und -kampagnen, Konferenzen und Fortbildung, einschließlich Fortbildung im Bereich der Waldbrandprävention.
Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit dem oben genannten Hauptziel befassen, räumt aber Projekten Vorrang ein, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.
EU-Kofinanzierungssätze
1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt
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Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. |
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In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, ein Höchstsatz von 75 %. |
2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
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Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. |
3. LIFE+ Information und Kommunikation
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Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten. |
Frist
Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 1. September 2010 einzureichen. Sie werden an die nationale Behörde des Mitgliedstaats gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge bis 4. Oktober 2010 der Kommission.
Haushaltsmittel
Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2010 Haushaltsmittel von insgesamt 243 243 603 EUR zur Verfügung.
Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.
Für die Mittelzuweisungen an die einzelnen Länder im Jahr 2010 gelten folgende Richtbeträge:
(EUR)
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Land |
Richtbetrag 2010 |
|
AT |
4 569 889 |
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BE |
5 024 012 |
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BG |
5 241 729 |
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CY |
2 600 000 |
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CZ |
4 830 793 |
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DK |
5 978 586 |
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DE |
28 337 324 |
|
EE |
4 033 862 |
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ES |
26 079 259 |
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FI |
8 718 810 |
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FR |
21 299 829 |
|
GR |
8 276 046 |
|
HU |
6 085 272 |
|
IE |
3 833 051 |
|
IT |
21 429 948 |
|
LT |
3 351 629 |
|
LU |
2 661 226 |
|
LV |
3 000 000 |
|
MT |
2 797 049 |
|
NL |
7 807 347 |
|
PL |
11 534 142 |
|
PT |
6 817 678 |
|
RO |
10 598 495 |
|
SE |
10 006 634 |
|
SI |
5 246 205 |
|
SK |
3 719 834 |
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UK |
19 364 954 |
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Total |
243 243 603 |
Weitere Informationen
Weitere Informationen, darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare, finden sich auf der LIFE-Website unter:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:
http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm
(1) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(2) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.