15.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 95/1


Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Galileo-Aufsichtsbehörde

KOM/2010/10209

(2010/C 95 A/01)

Wir sind

Die Galileo-Aufsichtsbehörde (GSA), die seit 2005 besteht, ist eine Regulierungsbehörde der Europäischen Union. Nach der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) unterstützt die Behörde die weitere Durchführung der europäischen Satellitennavigationsprogramme, bestehend aus Galileo und dem „European Geo-stationary Navigation Overlay System“ (EGNOS).

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde, die der Europäischen Kommission untersteht, umfassen im Einzelnen:

Gewährleistung der Sicherheitsakkreditierung der Systeme und des Betriebs der Galileo-Sicherheitszentrale. Dazu initiiert und überwacht sie die Anwendung der Sicherheitsverfahren und führt Systemsicherheits-Prüfungen durch.

Beitrag zur Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse, Schaffung der Grundlagen für ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Ausrichtung auf den größtmöglichen ökonomischen, sozialen und öffentlichen Nutzen.

Durchführung anderer ihr von der Kommission übertragener Aufgaben, wie z. B. Bewerbung von Anwendungen und Dienstleistungen, Sicherstellung der Zertifizierung der Systemkomponenten durch geeignete, ordnungsgemäß ermächtigte Zertifizierungsstellen und die Verwaltung der FuE-Programme zur Satellitennavigation.

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde könnten sich verändern, je nachdem, wie die künftigen Beschlüsse der Europäischen Union hinsichtlich der Galileo- und EGNOS-Nutzungsphase ausfallen. Die Behörde, die derzeit in Brüssel ansässig ist, könnte in Zukunft in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt werden. Derzeit verfügt sie über 35 Beschäftigte, auf die die Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind. Der Haushalt der Aufsichtsbehörde für 2010 beträgt ungefähr 10. Mio. EUR; ihr Verwaltungshaushalt beläuft sich auf ca. 40 Mio. EUR.

Wir bieten

Der Exekutivdirektor (2) ist der gesetzliche Vertreter der Behörde und gemäß den Leitlinien der Kommission für den laufenden Dienstbetrieb sowie für die Führung und Verwaltung des Personals verantwortlich.

Die Aufgaben des Direktors umfassen:

Erleichterung der Zusammenarbeit sowie Aufbau guter Arbeitsbeziehungen zwischen der Behörde, der Kommission, den Mitgliedstaaten, Drittstaaten und etwaigen Interessengruppen;

Entwicklung und Umsetzung der strategischen Aktivitäten der Behörde im Einklang mit ihrem Auftrag;

Einstellung und Beurteilung des Personals, wobei auf die Förderung von Teamgeist und einer guten Arbeitsatmosphäre zu achten ist;

Erstellung des Organisationsplans der Behörde und Vorlage zur Genehmigung beim Verwaltungsrat. Dies schließt eine geeignete dauerhafte Struktur für die Durchführung sicherheitsbezogener Entscheidungen und die notwendigen sicherheitsbezogenen operativen Kontakte ein;

Organisation von und Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates — ohne Stimmrecht — und Bereitstellung des Sekretariats;

Vorbereitung und Ausführung des Haushalts der Behörde gemäß dem Haushaltszyklus der Gemeinschaften und den Bestimmungen und Grundsätzen der Haushaltsordnung;

Vorschlag und Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogramms;

Sicherstellung der möglichst effizienten Verwendung der finanziellen Mittel und der Humanressourcen der Behörde;

Vorbereitung des Jahresberichts über die Tätigkeiten der Behörde und dessen Vorstellung vor dem Europäischen Parlament.

Wir suchen

Personen mit folgendem Profil:

a)

Technische Fachkenntnisse:

Erfahrung mit Satellitenprogrammen und Kenntnis der europäischen Raumfahrtpolitik. Vertrautheit und Erfahrung mit den EU-Satellitennavigationsprogrammen ist von Vorteil;

hervorragende Kenntnis des institutionellen Gefüges der EU.

b)

Managementfähigkeiten:

Fähigkeit, eine Einrichtung vor dem Hintergrund international eng zusammenarbeitender Organisationen sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene zu leiten;

Fähigkeit, ein Team technisch qualifizierter Mitarbeiter in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld zu führen und zu motivieren;

Fähigkeit, mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Interessengruppen im öffentlichen und privaten Sektor umzugehen;

Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld.

c)

Kommunikationsfähigkeiten:

ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit und großes Verhandlungsgeschick;

Fähigkeit, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und mit Interessengruppen zusammenzuarbeiten;

gründliche Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Personen, die an der Auswahlphase teilnehmen möchten, müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

: Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats;

: Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht oder Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung entspricht (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden);

: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung;

: mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Raumfahrtprogramme;

: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition;

: gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Gemeinschaften und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache;

: Wahrnehmung der gesamten fünfjährigen Amtszeit vor Erreichen des Pensionsalters. Für Zeitbedienstete der Europäischen Gemeinschaften beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Direktor muss eine Erklärung abgeben, wonach er bereit ist, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln und etwaige Interessen offenzulegen, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die an der Stelle interessierten Personen müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Auswahl und Ernennung

Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss einberufen, der die für die ausgeschriebene Position am besten geeigneten Bewerber zu einem Gespräch einlädt. Die Auswahl erfolgt anhand der Leistungen der Bewerber sowie der oben genannten Kriterien. Die vom Vorauswahlgremium in die engere Wahl gezogenen Personen werden zu einem Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen und zu einer von externen HR-Beratern geleiteten Auswahltagung eingeladen. Für Personen, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl genommen wurden, ist anschließend ein Gespräch mit dem zuständigen Kommissionsmitglied vorgesehen.

Nach diesen Gesprächen stellt die Kommission eine Auswahlliste von mindestens drei erfolgreichen Bewerbern auf, die dem Verwaltungsrat der Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Der Verwaltungsrat führt mit den in die engere Wahl genommenen Bewerbern ein Gespräch und schlägt im Anschluss daran eine Person als Direktor vor. Aus der Aufnahme in die Liste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung. Die Bewerber können aufgefordert werden, zusätzlich zu den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.

Chancengleichheit

Die Regulierungsbehörde verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1 Buchstabe d des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (3).

Beschäftigungsbedingungen

Der Direktor wird als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (4) für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann gemäß Artikel 7 des Gründungsakts (5) einmal verlängert (6) werden.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Brüssel, wo die Agentur derzeit ihren Sitz hat.

Bewerbungsverfahren

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die Folgendes enthalten:

1.

ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, vorzugsweise nicht handschriftlich, aus dem hervorgeht, warum sich der Bewerber für die Stelle interessiert und auf welche Vorzüge er im Falle der Auswahl verweisen könnte, und

2.

einen formlosen Lebenslauf. Darin muss unbedingt auf die in dieser Stellenausschreibung angeführten Anforderungen eingegangen werden. Der Bewerber muss aufzeigen, dass er alle aufgelisteten Fähigkeiten und Kompetenzen erfüllt . Unvollständige Bewerbungen werden abgelehnt.

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Bildungsabschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind ggf. in einem späteren Stadium des Verfahrens einzureichen.

Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern auf Englisch.

Bewerbungen sind vorzugsweise in englischer Sprache per E-Mail zu richten an:

ENTR-VACANCY-GSA@ec.europa.eu

Nur Personen, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, ist es gestattet, sie per Einschreiben oder über einen Eilkurierdienst an folgende Anschrift zu senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Unternehmen und Industrie

COM/2010/10209 — Stelle des Exekutivdirektors der Galileo-Aufsichtsbehörde

Referat ENTR.R.2. „Personal“

Avenue du Bourget 1

1140 Evere

BELGIEN

Die Bewerber werden gebeten, der Kommission etwaige Adressenänderungen unverzüglich schriftlich an die oben genannte Adresse mitzuteilen.

Ansprechpartner für weitere Auskünfte:

Herr P. Verhoef, Programm-Manager, EU-Satellitennavigationsprogramm

Europäische Kommission

Tel.: +32 22951067 oder E-Mail: Paul.Verhoef@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind per E-Mail oder per Einschreiben bis zum 21. Mai 2010 (es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels) einzureichen.

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen spätestens zum gleichen Datum vor 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) bei der oben genannten Stelle eingegangen sein.

Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.

Wichtiger Hinweis für die Bewerbung

Die Arbeiten der Auswahlgremien sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission und die Aufsichtsbehörde werden dafür Sorge tragen, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (7) verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link konsultiert werden:

http://ec.europa.eu/dgs/human-resources/privacystatement_agencies_de.htm


(1)  Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) (ABl. L 146 vom 24.7.2008, S. 1).

(2)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(3)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1, http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm.

(4)  Siehe vorige Fußnote.

(5)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(6)  Die Länge der Amtszeit kann geändert werden — vorbehaltlich der Annahme des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 durch den Gesetzgeber. Über diesen Vorschlag wird derzeit beraten (KOM(2009) 139 endg., angenommen am 24.3.2009).

(7)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.