27.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 78/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5724 — Suez Environnement/Agbar)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 78/05

1.

Am 18. März 2010 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Suez Enviroment Company, S.A („SE“, Frankreich), das letztlich von der Gaz de France/Suez-Gruppe („GDF/Suez“, Frankreich) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der EG-Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Sociedad General de Aguas de Barcelona, S.A. („Agbar“, Spanien), das von SE und Criteria CaixaCorp S.A. („Criteria“, Spanien) gemeinsam kontrolliert wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SE: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

Agbar: u. a. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5724 — Suez Environnement/Agbar per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).