23.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 73/33


MEDIA 2007

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/05/10

Unterstützung für „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“

2010/C 73/08

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses umzusetzen sind, ist die Unterstützung für „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“.

Im Rahmen des Programms MEDIA 2007 wird Mithilfe der Maßnahmen zur Förderung von „Video-on-Demand und Digitaler Kinovertrieb“ sichergestellt, dass die neuesten Technologien und Trends Eingang in die Geschäftspraktiken der Begünstigten des Programms finden.

Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung der Erstellung und Verwertung von Katalogen europäischer Werke, die Mithilfe fortgeschrittener Vertriebsdienste grenzüberschreitend und digital an ein breiteres Publikum und/oder an Kinobetreiber vertrieben werden; dabei werden bei Bedarf digitale Sicherheitssysteme zum Schutz von Online-Inhalten eingesetzt.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

den EFTA-Ländern

der Schweiz

Kroatien

3.   Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen dieser Aufforderung sind die folgenden Maßnahmen förderfähig:

1.

Video-on-Demand (VoD): ein Dienst, der Einzelpersonen die Auswahl audiovisueller Werke von einem zentralen Server zur Betrachtung auf einem entfernten Bildschirm durch Streaming bzw. Herunterladen ermöglicht

2.

Digitaler Kinovertrieb (DCD): digitale Übermittlung (zu einem annehmbaren kommerziellen Standard) von Kerninhalten, d. h. Kinofilme, Fernsehfilme oder -serien und Kurzfilme (Spielfilme, Animationsfilme und kreative Dokumentationen), an Kinos zur Vorführung (über Festplatte, Satellit, online usw.)

Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 18 Monate.

Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Juli 2010 und dem 1. Januar 2011 beginnen und am 31. Dezember 2011 enden.

4.   Vergabekriterien

Jede eingereichte förderfähige Maßnahme wird nach den folgenden Vergabekriterien bewertet:

Katalog- und Themenschwerpunkt (10 %)

europäische Dimension des Katalogs (20 %)

Qualität und Kosten-Nutzen-Verhältnis des eingereichten Geschäftsmodells (20 %)

Marketingstrategie (20 %)

innovative Aspekte der Maßnahme (10 %)

Gruppierungs- und Vernetzungsdimension (10 %)

Zielpublikum und potenzielle Auswirkungen (10 %)

5.   Mittelausstattung

Insgesamt sind Mittel in Höhe von 7 Mio. EUR verfügbar.

Es ist kein Höchstbetrag festgelegt.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50 % der förderfähigen Kosten.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge sind spätestens bis zum 21. Juni 2010 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.

Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:

MEDIA 2007 — Video on Demand and Digital Cinema Distribution — EACEA/05/10

Die Anträge sind per Einschreiben oder Kurierdienst (die Kosten trägt der Antragsteller) an folgende Anschrift zu senden:

Education, Audiovisual and Culture Executive Agency

MEDIA 2007 — Video on Demand and Digital Cinema Distribution — EACEA/05/10

Mr Constantin Daskalakis

Avenue du Bourget 1

BOUR 03/30

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Nähere Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/vod_dcc/index_en.htm

Die Anträge müssen allen Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.