23.3.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/31 |
MEDIA 2007
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/04/10
Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten
2010/C 73/07
1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) (1).
Eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses umzusetzen sind, ist die Unterstützung der Durchführung von Pilotprojekten.
Damit sich das Programm an die Entwicklungen des Marktes anpasst, können Pilotprojekte unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien liegt.
2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
— |
den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
— |
den EFTA-Ländern |
— |
der Schweiz |
— |
Kroatien |
3. Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen dieser Aufforderung sind die folgenden Maßnahmen förderfähig:
1. |
Vertrieb: neue Arten der Herstellung und des Vertriebs europäischer audiovisueller Inhalte über nicht lineare Dienste |
2. |
Offene Umgebung für Medienproduktion |
3. |
Vertrieb — Verkaufsförderung und Marketing: Nutzung von Webtechniken zur Entwicklung lokaler Film-Communities |
4. |
„Junction Media Portal“: Erweiterung und Verbesserung des Zugangs und der Verwertung strukturierter Informationen europäischer audiovisueller Inhalte |
5. |
Bereits geförderte Pilotprojekte: Maßnahmen, die bereits im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für MEDIA-Pilotprojekte einen Gemeinschaftszuschuss erhalten haben |
Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 12 Monate.
Die Maßnahmen müssen am 1. Januar 2011 beginnen und am 31. Dezember 2011 enden.
4. Vergabekriterien
Jede eingereichte förderfähige Maßnahme wird nach den folgenden Vergabekriterien bewertet:
— |
Relevanz der Aktivität im Hinblick auf die Ziele des Programms (20 %) |
— |
europäische Dimension der Aktivität (20 %) |
— |
Klarheit der Ziele und Zielgruppen (15 %) |
— |
Klarheit und Schlüssigkeit der Gesamtkonzeption der Maßnahme und Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung der angestrebten Ziele innerhalb des Durchführungszeitraums der Maßnahme (15 %) |
— |
Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahme (10 %) |
— |
Erfahrung der teilnehmenden Einrichtungen und Qualität der Ablaufplanung der Maßnahme (10 %) |
— |
Qualität und Wirksamkeit des Plans für die Verbreitung der Ergebnisse (10 %) |
5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR verfügbar.
Es ist kein Höchstbetrag festgelegt.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Anträge sind spätestens bis zum 14. Juni 2010 an die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zu übermitteln.
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:
MEDIA 2007 — Pilot Projects — EACEA/04/10
Die Anträge sind per Einschreiben oder Kurierdienst (die Kosten trägt der Antragsteller) an folgende Anschrift zu senden:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency |
MEDIA 2007 — Pilot Projects — EACEA/04/10 |
Mr Constantin Daskalakis |
Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1 |
BOUR 03/30 |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.
7. Nähere Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/pilot/index_en.htm
Die Anträge müssen allen Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.
(1) OB L 327, 24.11.2006 г., стp. 12.