6.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 30/19


MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/02/10

Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa

2010/C 30/10

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Eines der Ziele des Programms ist die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit durch die Unterstützung der Vernetzung von europäischen Fortbildungsakteuren, insbesondere Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor und die Förderung der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Bekanntmachung richtet sich an europaweite Konsortien von Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor, deren Tätigkeiten dazu beitragen, die vorstehend genannten Ziele des Programms MEDIA entsprechend dem Beschluss des Rates zu erreichen.

Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:

in den 27 Ländern der Europäischen Union;

in den EFTA- und EWR-Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen;

in der Schweiz oder in Kroatien.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden:

Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit zukünftiger Audiovisionsfachleute zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird:

Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung;

Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken;

Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.

Die Dauer der Maßnahme (= Dauer der Förderfähigkeit von Kosten) beträgt 12 Monate (maximal 18 Monate bei ordnungsgemäßer Begründung).

Die Maßnahme muss zwischen dem 1.9.2010 und dem 30.6.2012 stattfinden.

4.   Zuschlagskriterien

Förderfähigen Anträgen werden insgesamt maximal 100 Punkte mit folgender Gewichtung vergeben:

inhaltliche Qualität der Maßnahme (20 Punkte)

Projektmanagement (20 Punkte)

Qualität des Konsortiums (20 Punkte)

europäische Dimension (20 Punkte)

Wirkung (20 Punkte)

5.   Mittelausstattung

Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 2 000 000 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 %/75 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt.

Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.

6.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Abgabetermine für die Einreichung der Anträge sind der 30.4.2010 Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/02/10 „MEDIA Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa“

Herrn Constantin Daskalakis

BOUR 03/30

Avenue du Bourget 1

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden.

Der Volltext der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

7.   Vollständige informationen

Der Volltext der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa.eu/information_society/media/training/forms/initial/index_en.htm

Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien vollständig entsprechen, auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden und alle im Volltext der Aufforderung aufgeführten Angaben und Anhänge enthalten.