2.2.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 25/27 |
Aufforderung zur Stellungnahme zu den Vorschlägen für eine überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnung und für Leitlinien für Vereinbarungen über den Vertrieb und die Reparatur von Kraftfahrzeugen
2010/C 25/13
Gilt für bestimmte Kategorien von Vereinbarungen eine Gruppenfreistellung, so müssen Unternehmen, die entsprechende Vereinbarungen schließen, nicht mehr einzeln prüfen, ob die Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, kurz AEUV) im Einklang stehen. Die derzeit geltende Verordnung (EG) Nr. 1400/2002 tritt im Mai 2010 außer Kraft.
An dieser Konsultation können sich alle Bürger und Organisationen beteiligen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von Unternehmen, Verbraucherverbänden und sonstigen Akteuren, die direkte Erfahrungen mit der Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor haben.
Die öffentliche Konsultation endet am 10. Februar 2010.
Stellungnahmen können per E-Mail oder Post an die auf der folgenden Internetseite angegebenen Anschriften gerichtet werden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2010_motor_vehicles/index.html