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24.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 320/24 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5730 — Telefónica/Hansenet Telekommunikation)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 320/11
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1. |
Am 16. Dezember 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Telefónica Deutschland GmbH („Telefónica“, Deutschland), das von Telefónica S.A. (Spanien) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Telekommunikation GmbH („Hansenet“, Deutschland) durch Erwerb von Anteilen. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5730 — Telefónica/Hansenet Telekommunikation per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.