9.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5697 — Alstom Holding/Alstom Hydro Holding)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 299/07

1.

Am 30. November 2009 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Alstom Holdings („Alstom“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Alstom Hydro Holding („Alstom Hydro“, Frankreich), das zurzeit von Alstom und Bouygues SA gemeinsam kontrolliert wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Alstom: Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen für Stromerzeugung und Schienenverkehr,

Alstom Hydro: Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen für Wasserkraftwerke.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5697 — Alstom Holding/Alstom Hydro Holding per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.