25.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 284/32


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5699 — Adecco/MPS Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 284/11

1.

Am 18. November 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Adecco Inc., eine 100 %ige Tochtergesellschaft von Adecco S.A., („Adecco“, Schweiz) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmensgruppe MPS Group Inc. („MPS“, USA).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Adecco: Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung für alle Branchen in Europa, Nord-, Mittel- und Südamerika, im Nahen und Mittleren Osten und in Asien,

MPS: in den USA ansässiger Vermittler für Fachpersonal in den Bereichen Informationstechnologie, Rechnungswesen und Finanzen, Recht, Technik, Marketing und Werbung, Immobilien sowie Gesundheitswesen, der auch in einigen europäischen Ländern, insbesondere im Vereinigten Königreich, tätig ist.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5699 — Adecco/MPS Group per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.