13.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5679 — Boreas Holdings/Centrica Renewable Energy Limited/Glid Wind Farms)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 272/10

1.

Am 6. November 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen i) Boreas Holdings S.à.r.l („Boreas Holdings“, Luxemburg), eine Zweckgesellschaft im Eigentum von zwei Investmentfonds (TCW Energy XIV und European Clean Energy Fund), die verwaltet werden von TCW Asset Management Company („TAMCO“, Vereinigtes Königreich), einer Tochtergesellschaft von The TCW Group, Inc. („TCW“, USA), die ihrerseits vollständig im Eigentum von Société Générale S.A. („Société Générale“, Frankreich) steht, und ii) Centrica Renewable Energy Limited, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Centrica plc („Centrica“, Vereinigtes Königreich), erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Verkauf und Kauf von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen GLID Wind Farms TopCo Limited („GLID Wind Farms“, Vereinigtes Königreich), das derzeit von Centrica kontrolliert wird.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

TCW und Société Générale: internationale Finanzdienstleistungen,

Centrica: Stromerzeugung, -handel und -lieferung v. a. im Vereinigten Königreich sowie Erzeugung und Lieferung von Erdgas,

GLID Wind Farms: Entwicklung, Betrieb und Verwaltung von und Eigentum an stromerzeugenden Windparks im Vereinigten Königreich.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5679 — Boreas Holdings/Centrica Renewable Energy Limited/Glid Wind Farms per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.