10.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 268/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5642 — SGGF/Trakya/SGGE)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 268/10

1.

Am 30. Oktober 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Saint Gobain Glass France („SGGF“, Frankreich), das von Compagnie de Saint Gobain („Saint Gobain“, Frankreich) kontrolliert wird, und das Unternehmen Trakya Cam Sanayii A.S. („Trakya“, Türkei), das von Turkiye Sis eve Cam Fabrikalari A.S. („Sisecam“, Türkei) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Saint Gobain Glass Egypt („SGGE“, Ägypten).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Saint Gobain: Herstellung und Verkauf von Glas und Keramik sowie Kunst- und Baustoffen,

Sisecam: Herstellung und Verkauf von Glas, Glaswaren, Verpackungen aus Glas sowie Chemikalien,

SGGE: Herstellung und Verkauf von Glas für die Bau- und die Automobilindustrie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5642 — SGGF/Trakya/SGGE per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.