27.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 257/22


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5631 — Symboled/Zumtobel/Ledon Oled JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 257/05

1.

Am 16. Oktober 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Zumtobel Holding GmbH („Zumtobel“, Deutschland) das der Zumtobel Gruppe angehört und Symboled GmbH („Symboled“, Deutschland) das von der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. („Fraunhofer Gesellschaft“) und vier natürlichen Personen kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Ledon Oled Lighting GmbH & Co. KG („Ledon Oled“, Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Die Zumtobel ist in der Herstellung von professionellen Beleuchtungssystemen und Lichtkomponenten für den Innen- und Außenraum sowie LED-Module und LED-Systeme und bietet Dienstleistungen im Bereich Lichtmanagement an,

Symboled ist Mitte 2008 als Spin-off der Fraunhofer-Gesellschaft und von vier natürlichen Personen gegründet worden für die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von flächigen Beleuchtungs- und Anzeigesystemen auf der Basis von organischen Leuchtdioden. Die Gesellschaft ist bislang nicht operativ tätig und wird zukünftig im Wesentlichen die Beteiligung am Gemeinschaftsunternehmen Ledon Oled halten,

Zumtobel und Symboled beabsichtigen, Ledon Oled als Gemeinschaftsunternehmen, das alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt, zu gründen. Ledon Oled soll in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von organischen Licht emittierenden Dioden für professionelle Beleuchtungs- und Anzeigesysteme tätig werden.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5631 — Symboled/Zumtobel/Ledon Oled JV per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.