23.10.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 253/23 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5514 — Crédit Agricole SA/Société Générale Asset Management)
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 253/09
1. |
Am 14. Oktober 2009 ist aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Bankengruppe Crédit Agricole S.A. („Crédit Agricole“, Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über Teile der Unternehmensgruppe Société Générale Asset Management („SGAM“, Frankreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5514 — Crédit Agricole SA/Société Générale Asset Management per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.