22.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5683 — Brookfield/BBI/DBCT)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 252/07

1.

Am 14. Oktober 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Brookfield Asset Management Inc. („Brookfield“, Kanada) und Babcock & Brown Infrastructure (bestehend aus Babcock & Brown Infrastructure Limited und Babcock & Brown Infrastructure Trust) („BBI“, Australien) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Dalrymple Bay Coal Terminal („DBCT“, Australien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Brookfield: weltweit tätige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die in Vermögenswerte der Bereiche Grundbesitz und Energie sowie in andere Vermögenswerte des Infrastrukturbereichs investiert,

BBI: Infrastrukturfonds, der ein internationales Portfolio von Vermögenswerten des Infrastrukturbereichs verwaltet (insbesondere Verkehr, Energieverteilung und -übertragung),

DBCT: australische Hafenanlage, die Hütten- und Kraftwerkskohle exportiert, die im Bowen Basin in Queensland, Australien, gewonnen wird.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5683 — Brookfield/BBI/DBCT per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.