13.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/41


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5620 — Volkswagen Financial Services/MoellerGruppen/JV)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 245/11

1.

Am 2. Oktober 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Volkswagen Financial Services AG, Deutschland, das zum VW-Konzern gehört, und das Unternehmen MoellerGruppen AS, Norwegen, das von den Mitgliedern der Familie Moeller kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neugegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Newco BilFinans AS, Norwegen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Volkswagen Financial Services AG: Erbringung von Finanzdienstleistungen vor allem in Verbindung mit dem Vertrieb und der Finanzierung von Kfz/Nutzfahrzeugen,

MoellerGruppen AS: Vertrieb, Serviceleistungen, Reparatur, Kredite und Leasing (Fahrzeuge des VW-Konzerns einschließlich Volkswagen, Audi und Skoda); Reparatur (Fahrzeuge von Seat). Ferner ist MoellerGruppen AS mit Immobilienentwicklung und Investitionen in anderen Bereichen befasst,

Newco BilFinans AS: Das Unternehmen wird Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Leasing von Fahrzeugen und der Schuldenfinanzierung für Privat- und Geschäftskunden in Norwegen erbringen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5620 — Volkswagen Financial Services/MoellerGruppen/JV per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.