2.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 237/28


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5621 — Univeg/Ciccolella/Subsidiaries of Univeg)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 237/07

1.

Am 25. September 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Univeg Holding B.V. („Univeg“, Niederlande), das von CVC Capital Partners („CVC“, Luxemburg) kontrolliert wird, und das Unternehmen F.lli Cicolella S.p.a („Ciccolella“, Italien) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über den Geschäftszweig „Blumen und Pflanzen“ des Unternehmens Univeg Holding B.V. („Univeg F&P“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Univeg: Produktion, Einfuhr, Ausfuhr, Verpackung, Logistik und Umschlag von frischem Obst, Gemüse, Blumen, Blumenzwiebeln, Pflanzen und damit verbundenen Produkten sowie Fertignahrung,

Ciccolella: Produktion und Vertrieb von Schnittblumen und Pflanzen,

Univeg F&P: Produktion und Vertrieb von Schnittblumen und Pflanzen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5621 — Univeg/Ciccolella/Subsidiaries of Univeg per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.