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29.9.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 234/1 |
Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
KOM/2009/10199
(2009/C 234 A/01)
1. WER WIR SIND
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf eine Verordnung zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden: die Agentur) geeinigt (1).
Um den Sitz der Agentur haben sich Bratislava (Slowakei), Bukarest (Rumänien) und Ljubljana (Slowenien) beworben. Eine diesbezügliche Entscheidung des Rates wird am 7. Dezember 2009, vor Abschluss der Vorauswahlphase für die Besetzung der Stelle, erwartet. Sollte der Rat am 7. Dezember nicht in der Lage sein, sich für einen der Standorte zu entscheiden, schlägt die Kommission vor, dass die Agentur in den ersten fünf Jahren in Brüssel angesiedelt wird.
Nach der Verordnung wird die Agentur eine Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit sein und eine Schlüsselrolle bei der Liberalisierung der Elektrizitäts- und Erdgasmärkte der Gemeinschaft übernehmen. Ihre Aufgaben umfassen u. a.:
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a) |
Sie wirkt an der Festlegung europäischer Netzkodizes für Elektrizität und Erdgas mit. |
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b) |
Sie trifft verbindliche Einzelentscheidungen über die Modalitäten für den Zugang und die Betriebssicherheit grenzüberschreitender Infrastrukturen, wenn die nationalen Regulierungsbehörden keine Einigung erzielen können oder gemeinsam ein Eingreifen der Agentur beantragen. |
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c) |
Sie gibt Stellungnahmen an verschiedene Marktteilnehmer im Elektrizitäts- und Erdgassektor ab. |
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d) |
Sie berät die europäischen Institutionen in elektrizitäts- und erdgasrelevanten Fragen. |
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e) |
Sie überwacht die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmärkte und erstattet über die Ergebnisse ihrer Überwachungstätigkeit Bericht. |
Die Agentur wird etwa 40 bis 50 Mitarbeiter beschäftigen und über ein jährliches Budget von 6 bis 7 Mio. EUR verfügen.
2. WAS WIR BIETEN
Der Direktor (2) leitet und verwaltet die Agentur, er ist ihr bevollmächtigter Vertreter und vertritt sie nach außen. Er ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig, der aus fünf vom Rat ernannten Mitgliedern und je zwei vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission ernannten Mitgliedern besteht. Das Europäische Parlament und der Rat können den Direktor auffordern, einen Bericht über die Wahrnehmung seiner Aufgaben vorzulegen. Während seiner Amtszeit kann der Direktor aufgefordert werden, sich vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments zu äußern und Fragen der Mitglieder des Ausschusses zu beantworten.
Dem Direktor kommt eine zentrale Rolle bei der Errichtung der Agentur zu, die 18 Monate nach Inkrafttreten der Gründungsverordnung ihre Arbeit aufnimmt. Er ist verantwortlich für die Schaffung der notwenigen administrativen, operativen und finanziellen Strukturen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur, einschließlich der Besetzung der wichtigsten Stellen.
Sobald die Agentur ihre Arbeit aufgenommen hat, nimmt der Direktor hauptsächlich folgende Aufgaben wahr:
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Er ist verantwortlich für die Einstellung und Führung der Mitarbeiter der Agentur, er fördert Teamgeist und ein gutes Arbeitsklima. |
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Er bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrates vor und nimmt daran teil, besitzt jedoch kein Stimmrecht. |
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Er nimmt nach Zustimmung des Regulierungsrates, der sich aus leitenden Vertretern der nationalen Regulierungsbehörden zusammensetzt, die Stellungnahmen, Empfehlungen und Beschlüsse der Agentur an und stellt deren Veröffentlichung sicher. |
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Er erstellt den Entwurf des Jahresarbeitsprogramms sowie des Jahresberichts der Agentur. |
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Er ist verantwortlich für die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms der Agentur, wobei der Regulierungsrat eine Lenkungsfunktion übernimmt und der Verwaltungsrat die administrative Kontrolle ausübt. |
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Er erstellt den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der Agentur und führt den Haushaltsplan der Agentur aus. |
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Er trifft die erforderlichen Maßnahmen, um das Funktionieren der Agentur zu gewährleisten, indem er insbesondere interne Verwaltungsanweisungen erlässt und Mitteilungen veröffentlicht. |
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Er übt die Befugnisse aus, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der vertragsschließenden Behörde durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften übertragen wurden. |
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Er ist für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit in allen Angelegenheiten zuständig, die in den Aufgabenbereich der Agentur fallen. |
3. WIR SUCHEN
Bewerber mit folgendem Profil:
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Fähigkeit, eine große Agentur sowohl auf strategischer als auch interner Verwaltungsebene zu errichten und zu leiten und den in der Anfangsphase auftretenden Herausforderungen zu begegnen, was Engagement, gesundes Urteilsvermögen und Flexibilität voraussetzt. Einschlägige Erfahrung auf internationaler Ebene wäre von großem Vorteil; |
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einschlägige Erfahrung in der Führung und Motivierung eines großen Teams in einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld sowie in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Kontext; |
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gründliche Kenntnis der Regulierungspolitik und –praxis im Energiesektor und einschlägige Managementerfahrung; |
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Fähigkeit, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und gute Arbeitsbeziehungen zu den Beteiligten (europäische, nationale und lokale Behörden, internationale Organisationen, Wirtschaft, NGOs etc.) aufzubauen; |
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gründliche Kenntnis der EU-Organe, ihrer Arbeitsweise und ihres Zusammenwirkens sowie der EU-Politikbereiche, die für die Tätigkeiten der Agentur maßgeblich sind; |
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ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit; |
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großes Verhandlungsgeschick; |
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gründliche Kenntnis der englischen Sprache. Kenntnis einer weiteren EU-Amtssprache als die beiden in den Auswahlkriterien verlangten wäre von großem Vorteil. |
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWERBUNG
Interessenten für die Stellenausschreibung müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende Kriterien erfüllen:
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Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union |
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Hochschulabschluss:
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Berufserfahrung: Nach Erwerb der oben genannten Qualifikationen mindestens 15 Jahre Berufserfahrung. |
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Einschlägige Berufserfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre im Energiesektor, in der Energiepolitik oder Energieregulierung erworben sein. |
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Managementerfahrung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in leitender Position, einschließlich in Haushaltsführung, Finanz- und Personalplanung. |
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Sprachen: Gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Gemeinschaft und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache. |
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Altersgrenze: Die Bewerber müssen in der Lage sein, die volle fünfjährige Amtszeit vor Ende des Monates abzuleisten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. |
5. UNABHÄNGIGKEIT UND ERKLÄRUNG ZU ETWAIGEN INTERESSENKONFLIKTEN
Der Direktor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unbeschadet der jeweiligen Befugnisse des Verwaltungsrates und des Regulierungsrates in Bezug auf die Aufgaben des Direktors, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln und weder Weisungen von Regierungen, von der Kommission oder von anderen öffentlichen oder privaten Stellen einzuholen noch solche entgegenzunehmen. Auch muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit in Frage stellen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit.
6. AUSWAHL UND ERNENNUNG (3)
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Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss einberufen. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein. |
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Die vom Vorauswahlgremium in die engere Wahl gezogenen Bewerber werden dann zu einem Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen und in ein von externen Personalberatern geleitetes Assessment-Center eingeladen. |
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Bewerber, die nach dieser Phase in die engere Wahl gezogen werden, haben anschließend ein Gespräch mit dem/den zuständigen Kommissionsmitglied(ern). |
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Nach diesen Gesprächen stellt die Kommission eine Liste geeigneter Bewerber auf. Diese Liste enthält mindestens drei Bewerber und wird dem Verwaltungsrat der Agentur übermittelt. Die Aufnahme in die Liste garantiert nicht die Ernennung zum Direktor. |
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Nach befürwortender Stellungnahme des Regulierungsrates wird der erfolgreiche Bewerber vom Verwaltungsrat zur Ernennung zum Direktor vorgeschlagen. |
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Vor der förmlichen Ernennung kann der vom Verwaltungsrat benannte Kandidat aufgefordert werden, vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Abgeordneten zu beantworten. |
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Der Verwaltungsrat ernennt den Direktor. |
Die Bewerber können aufgefordert werden, über die oben genannten Gespräche und/oder Tests hinaus noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen.
7. CHANCENGLEICHHEIT
Die Agentur ist den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung gemäß Artikel 1d des Statuts verpflichtet (4).
8. BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN
Der Direktor wird als Agenturbediensteter entsprechend Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften als Bediensteter auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt (5). Dieser Zeitraum kann gemäß Artikel 15 Absätze 3 und 4 der Verordnung zur Gründung der Agentur einmal um höchstens drei Jahre verlängert werden.
9. BEWERBUNGSVERFAHREN
Berücksichtigt werden können nur Bewerbungen, die Folgendes umfassen:
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1. |
ein Bewerbungsschreiben und |
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2. |
einen Lebenslauf, der nach Möglichkeit unter Verwendung des Europass-Formats „Europäischer Lebenslauf“ (6) zu erstellen ist. Die Bewerber werden ausdrücklich ersucht, einen kurzen Überblick über einschlägige Berufserfahrung und Know-how zu geben und detaillierte Angaben zur Größe, der Zahl der Mitarbeiter, dem verwalteten Etat und der Art der Abteilungen zu machen, die sie früher geleitet haben. |
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Abschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.
Bewerbungen, vorzugsweise auf Englisch, Französisch oder Deutsch, sind per E-Mail zu richten an:
tren-selections-acer@ec.europa.eu
Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern in englischer Sprache.
Die Bewerber werden gebeten, die Kommission über Adressenänderungen unverzüglich unter der oben genannten Adresse schriftlich zu informieren.
Kontaktperson für weitere Auskünfte:
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Frau Ana Arana Antelo |
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Referatsleiterin |
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Elektrizität & Gas |
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Generaldirektion Energie und Verkehr |
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Europäische Kommission |
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E-Mail: ana.arana-antelo@ec.europa.eu |
10. BEWERBUNGSSCHLUSS
Bewerbungen sind per E-Mail spätestens bis zum 30. Oktober 2009 einzureichen (es gilt das Datum der E-Mail).
Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.
11. WICHTIGE HINWEISE FÜR BEWERBER
Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlgremien sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.
Die Ernennung des Direktors wird erst wirksam, wenn die Mittel und die Stelle im Stellenplan verfügbar sind.
12. DATENSCHUTZ
Die Kommission und die Agentur tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet werden (7).
(1) Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 (ABl. L 211 vom 14.8.2009).
(2) Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.
(3) Das Einstellungsverfahren läuft erst an, wenn die erforderlichen Mittel im Haushalt der Agentur eingesetzt und die betreffenden Stellen im Stellenplan ausgewiesen sind.
(4) ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.
(5) Siehe vorherige Fußnote.
(6) Der Europass-Lebenslauf kann heruntergeladen werden unter: http://europass.cedefop.europa.eu/htm/index.htm
(7) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).