29.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/7


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/19/09

MEDIA 2007 — Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „selektiven“ Förderung 2010

2009/C 234/04

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007). (1)

Eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieses Beschlusses umzusetzen sind, ist die Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme.

Ziel des Systems der „selektiven“ Förderung ist es, den größeren transnationalen Vertrieb neuer nicht-nationaler europäischer Filme zu stärken und zu fördern, indem die Filmverleihfirmen angeregt werden, insbesondere in die Verkaufsförderung und den angemessenen Vertrieb von nicht-nationalen europäischen Filmen zu investieren.

Das System zielt ferner darauf ab, Verbindungen zwischen dem Produktions- und Vertriebssektor zu fördern, um so die Wettbewerbssituation nicht-nationaler europäischer Filme zu verbessern.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele zu erreichen.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EFTA-Länder

Schweiz

Kroatien

3.   Förderfähige Massnahmen

Im Rahmen dieser Aufforderung ist folgende Maßnahme förderfähig:

Der Kinovertrieb eines nicht-nationalen Spielfilms. Der Film muss mehrheitlich von einem bzw. mehreren Produzenten hergestellt worden sein, die in Ländern ansässig sind, die am MEDIA-Programm teilnehmen, und an der Herstellung muss eine erhebliche Zahl von Experten aus diesen Ländern teilgenommen haben. Bei dem Film muss es sich um eine neue Arbeit im Bereich der Fiktion, Animation oder Dokumentation mit einer Länge von mehr als 60 Minuten handeln, und er muss aus einem anderen Land als dem Vertriebsland stammen. Das Urheberrecht des Films darf ausgehend von dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Filme mit einem Produktionsetat von mehr als 15 Mio. EUR sind nicht förderfähig.

Der Förderzeitraum umfasst in der Regel sechs (6) Monate vor dem frühestmöglichen Datum des Kinostarts (d. h. die jeweilige Einreichungsfrist) und bis zu zehn (10) Monate nach dem letzten Datum des Kinostarts (d. h. die jeweilige Einreichungsfrist plus achtzehn (18) Monate).

4.   Zuschlagskriterien

Die Förderung wird gewährt für den Vertrieb, d. h. Kopien und Werbung, für neue nicht-nationale europäische Filme mit einem Produktionsetat von höchstens 15 Mio. EUR für Zusammenschlüsse von mindestens fünf Filmverleihfirmen für Filme mit einem Etat von weniger als 3 Mio. EUR und mindestens sieben Filmverleihfirmen für Filme mit einem Etat zwischen 3 und 15 Mio. EUR.

Gemäß den Zuschlagskriterien werden jene Zusammenschlüsse ausgewählt, die die höchste Punktzahl erreichen, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

die Anzahl der förderfähigen Verleihfirmen;

die Produktionskosten für den Film;

die Herkunft des Films;

die Art des Films;

die Funktion des Vertreibers/Produzenten als Koordinator und seine Staatsangehörigkeit.

5.   Mittelausstattung

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel für das Haushaltsjahr 2010 sind insgesamt Mittel in Höhe von 12 250 000 EUR verfügbar.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die gewährte finanzielle Unterstützung übersteigt in keinem Fall 50 % der förderfähigen Kosten.

Der Höchstzuschlag beträgt 150 000 EUR pro Film und pro Land.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge müssen bis spätestens 1. Dezember 2009, 1. April 2010 bzw. 1. Juli 2010 eingereicht werden.

Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:

MEDIA 2007 — Distribution EACEA/19/09 — Selective cinema

Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Ausführliche Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/select/index_en.htm

Die Anträge müssen allen Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.


(1)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12.