26.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 232/10


MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/21/09

Förderung der Entwicklung von interaktiven Werken online sowie offline

2009/C 232/06

1.   Ziele und Beschreibung

Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Eines der Ziele des Programms ist es, die Entwicklung von Produktionsprojekten, die für den europäischen und internationalen Markt bestimmt sind und von unabhängigen europäischen Produktionsunternehmen vorgestellt werden, durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung zu fördern.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben angeführten Ziele zu erreichen, und insbesondere an unabhängige Produktionsunternehmen.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

EFTA-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Die Maßnahmen für folgende interaktive Werke sind förderfähig:

Konzeptionelle Entwicklung (bis zu einer ersten abspielbaren Anwendung) digitalen interaktiven Inhalts als Ergänzung zu einem audiovisuellen Projekt (Spielfilm, kreativer Dokumentarfilm oder Animation), das speziell für mindestens eine der folgenden Plattformen entwickelt wurde:

Internet

PC

Konsole

Handgerät

interaktives Fernsehen

Dieser digitale Inhalt muss Folgendes beinhalten:

wesentliche Interaktivität mit einem Erzählelement

Originalität, Kreativität und Innovation im Verhältnis zu bereits vorhandenen Werken

kommerzielles Potenzial auf europäischer Ebene

Lediglich folgende Arten audiovisueller, für die kommerzielle Verwertung bestimmter Projekte können durch das eingereichte interaktive Werk ergänzt werden:

ein Spielfilm von mindestens 50 Minuten Dauer (die Gesamtdauer der Serie bei Serien);

ein kreativer Dokumentarfilm von mindestens 25 Minuten Dauer (Dauer je Episode bei Serien);

eine Animation von mindestens 24 Minuten Dauer (die Gesamtdauer der Serie bei Serien).

Die folgenden Maßnahmen sind nicht förderfähig:

Entwicklungs- und Produktionsmaßnahmen für folgende Kategorien von Werken sind nicht förderfähig:

Referenzwerke (Enzyklopädien, Atlanten, Kataloge, Datenbanken usw.);

Anleitungswerke (Bildungsprogramme, Handbücher usw.);

Tools und Softwaredienste;

Informationsdienstleistungen oder reine Transaktionsdienste;

Informationsprogramme und Zeitschriften;

Projekte zur Förderung des Fremdenverkehrs;

Multimedia-Kunstprojekte;

Projekte, die direkt oder indirekt für Botschaften werben, die den politischen Zielen der Europäischen Union zuwiderlaufen. Projekte, die den Interessen der öffentlichen Gesundheit (Alkohol, Tabak oder Drogen), der Achtung der Menschenrechte, der Sicherheit der Bevölkerung, der Meinungsfreiheit usw. entgegenstehen, sind nicht zulässig;

Gewalt und/oder Rassismus fördernde Projekte und/oder solche mit pornografischem Inhalt;

Werke werblicher Natur (insbesondere im Zusammenhang mit Marken);

institutionelle Produktionen, die für bestimmte Organisationen oder ihre Tätigkeiten werben.

Die Aufforderung 21/09 sieht zwei Fristen vor: Um innerhalb der 1. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem Veröffentlichungstermin der Aufforderung und dem 27. November 2009 bei der Agentur eingereicht werden. Um innerhalb der 2. Frist berücksichtigt zu werden, muss der Finanzhilfeantrag zwischen dem 28. November 2009 und dem 12. April 2010, dem Endtermin der Aufforderung, bei der Agentur eingereicht werden.

Die Projektdauer ist beschränkt: höchstens bis zum Eintritt in die Produktionsphase des Projekts oder, wenn die folgenden Termine früher liegen, bis zum 30. Juni 2012 bei innerhalb der ersten Frist eingereichten Anträgen und bis zum 30. November 2012 bei innerhalb der zweiten Frist eingereichten Anträgen.

4.   Vergabekriterien

Auf Grundlage der folgenden Gewichtung werden bis zu 100 Punkte vergeben:

Kriterien, die sich auf das Antrag stellende Unternehmen beziehen (40 Punkte).

Qualität der Entwicklungsstrategie (10);

Stimmigkeit des Entwicklungsbudgets (10);

Kapazität des Unternehmens zur Durchführung des Projekts (10);

Qualität der Entwicklungsstrategie (10);

Kriterien, die sich auf das eingereichte Projekt beziehen (60 Punkte).

Qualität des Inhalts und der Originalität des Konzepts im Vergleich zu bestehenden Werken (20);

Innovation, Eignung der im Werk angewandten Techniken und Qualität der Interaktivität (20)

Potenzial für die Verwertung auf europäischer Ebene und Eignung für die Zielgruppe (20).

5.   Mittelausstattung

Insgesamt sind Mittel in Höhe von 2 Mio. EUR verfügbar. Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Der Höchstbetrag der Finanzhilfe, die gewährt werden kann, liegt zwischen 10 000 EUR und 150 000 EUR.

Die gewährte Finanzhilfe überschreitet in keinem Fall 50 % der vom Produzenten eingereichten förderfähigen Kosten (60 % bei Projekten, die für die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa von Bedeutung sind).

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verteilen.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 27. November 2009 bzw. 12. April 2010 (siehe Punkt 3) unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA

Mr. Constantin Daskalakis

BOUR 3/30

Avenue du Bourget 1

1140 Brussels

BELGIUM

Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.

Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Weitere Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://ec.europa.eu/media

Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden.