26.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5580 — Blackrock/Barclays Global Investors UK Holdings)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 201/11

1.

Am 18. August 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen BlackRock, Inc („BlackRock“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Barclays Global Investors UK Holdings Limited („BGI“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

BlackRock: US-amerikanisches börsennotiertes Unternehmen, das institutionellen und privaten Kunden Dienstleistungen in den Bereichen globale Vermögensverwaltung, Risikomanagement und Beratung anbietet,

BGI: britisches Unternehmen, das zurzeit einen Geschäftsbereich der Barclays-Gruppe bildet. BGI bietet vorrangig institutionellen Kunden Produkte und Dienstleistungen im Bereich der globalen Vermögensverwaltung an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5580 — Blackrock/Barclays Global Investors UK Holdings per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.