19.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 195/23


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5421 — Panasonic/Sanyo)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 195/07

1.

Am 11. August 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Panasonic Corporation („Panasonic“, Japan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über das gesamte Unternehmen Sanyo Electric Co., Ltd. („Sanyo“, Japan).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Panasonic: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Audio-Videotechnik und Kommunikationsprodukten, Haushaltsgeräten, elektronischen Komponenten und Geräten (einschließlich Batterien) sowie Industrie- und anderen Produkten,

Sanyo: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Verbraucherprodukten, Anlagen, elektronischen Komponenten (einschließlich Batterien); Industrielogistik und Wartung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5421 — Panasonic/Sanyo per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.