23.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/37


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Europäische Kommission — GD REGIO

Pilotprojekt „Europaweite Koordinierung der Verfahren zur Eingliederung der Roma“ — Eingliederung der Roma

2009/C 171/08

1.   Ziel und Beschreibung

Die Europäische Kommission beabsichtigt, für das Pilotprojekt des Europäischen Parlaments eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu den folgenden drei unabhängigen Themen durchzuführen:

1.

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

2.

Selbständigkeit und Kleinstkredite

3.

Information und Sensibilisierung

Antragsteller können Vorschläge einreichen, die sich jeweils auf die Ziele eines der drei unabhängigen Themen beziehen.

Das Pilotprojekt wird innovative und integrierte Ansätze zur Bewältigung der mehrdimensionalen Probleme unterstützen, mit denen die Roma-Gemeinschaften konfrontiert sind. Es wird Möglichkeiten erforschen, die Eingliederung der Roma durch bildungspolitische, soziale und wirtschaftliche Aktivitäten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, und dabei auf vorhandene Instrumente zurückgreifen.

Das Pilotprojekt wird hauptsächlich in Mitgliedstaaten und Kandidatenländern mit einem hohen Anteil an benachteiligten Roma-Gemeinschaften durchgeführt.

2.   Förderfähige Antragsteller

Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben.

Die Vorschläge müssen von Organisationen ohne Erwerbszweck eingereicht werden. Dazu gehören

Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Netze

und

öffentliche Einrichtungen.

Dieses Kriterium gilt auch für Partnerorganisationen.

3.   Ausschluss- und Auswahlkriterien

Antragsteller, die sich in einer der in Artikel 93 und Artikel 94 der Haushaltsordnung genannten Situationen befinden, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Auswahlkriterien

Der Antragsteller muss über die finanzielle und operative Leistungsfähigkeit zur Durchführung der Aktivitäten verfügen, für die eine Finanzhilfe beantragt wird. So muss der Antragsteller Zugang zu soliden und ausreichenden Finanzmitteln haben, um die Aktivitäten während der Projektdauer aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls zur Finanzierung beizutragen; außerdem muss er über die operativen Ressourcen (Fachqualifikationen, Management) für den erfolgreichen Abschluss der Aktivität verfügen. Die fachliche Leistungsfähigkeit wird insbesondere anhand von Sachverstand, Wissen, Effizienz, Erfahrung und Zuverlässigkeit des vorgeschlagenen Personals bewertet.

4.   Zuschlagskriterien nach Themen

 

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

Methodik und Kostenwirksamkeit (30 %)

Bewertung der derzeitigen Situation, einschließlich Kenntnis der vorhandenen Erfahrungen (20 %)

Managementstruktur und Personalzuweisung (30 %)

Nachhaltigkeitsstrategie (20 %)

 

Selbständigkeit und Kleinstkredite

Methodik, Ziele und Kostenwirksamkeit (35 %)

Managementstruktur und Personalzuweisung (35 %)

Nachhaltigkeitsstrategie (30 %)

 

Information und Sensibilisierung

Methodik, Ziele und Kostenwirksamkeit (45 %)

Managementstruktur und Personalzuweisung (35 %)

Nachhaltigkeitsstrategie (20 %)

5.   Mittelausstattung und Projektlaufzeit

5.1.   Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

Die Mittel werden einem einzigen Antragsteller zugewiesen. Der EU-Beitrag (bis zu 2 000 000 EUR) kann sich auf maximal 95 % der förderfähigen Projektkosten belaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 und höchstens 24 Monate.

5.2.   Selbständigkeit und Kleinstkredite

Die Mittel werden einem einzigen Antragsteller zugewiesen. Der EU-Beitrag (bis zu 1 500 000 EUR) kann sich auf maximal 90 % der förderfähigen Projektkosten belaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 und höchstens 24 Monate.

5.3.   Information und Sensibilisierung

Die Mittel werden einem einzigen Antragsteller zugewiesen. Der EU-Beitrag (bis zu 1 000 000 EUR) kann sich auf maximal 90 % der förderfähigen Projektkosten belaufen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 und höchstens 18 Monate.

6.   Einsendefrist

Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 25. September 2009 zu übermitteln.

7.   Weitere Informationen

Der vollständige Text des Leitfadens für Antragsteller und das Antragsformular sind auf folgender Website zu finden: http://ec.europa.eu/regional_policy/index_en.htm

Die Anträge müssen den Vorgaben des obengenannten Leitfadens entsprechen und auf dem vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.