|
4.7.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 153/2 |
Rechtsmittelkammer
2009/C 153/03
Am 16. Juni 2009 hat das Gericht erster Instanz beschlossen, dass die Rechtsmittelkammer für die Zeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. August 2010 aus dem Präsidenten des Gerichts und zwei Kammerpräsidenten besteht, die nach einem Rotationssystem zum Einsatz kommen.
Um den erweiterten Spruchkörper mit fünf Richtern zu bilden, tagen folgende Richter einschließlich des Kammerpräsidenten: die drei Richter des ursprünglich befassten Spruchkörpers und zwei Kammerpräsidenten, die nach einem Rotationssystem zum Einsatz kommen.