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9.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 130/6 |
1. Ziele und beschreibung
Grundlage der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Zu den Zielen des oben genannten Ratsbeschlusses gehören:
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Erleichterung und Förderung der Verbreitung von europäischen audiovisuellen und kinematografischen Werken sowie der Öffentlichkeitsarbeit dafür im Rahmen von kommerziellen Veranstaltungen, Fachmärkten und Audiovisions–Festivals europa– und weltweit, soweit diese Veranstaltungen eine wichtige Rolle bei der Öffentlichkeitsarbeit für europäische Werke und bei der Vernetzung der Fachkreise spielen können; |
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Ermutigung der europäischen Akteure zur Vernetzung durch Unterstützung gemeinsamer Aktionen auf dem europäischen und internationalen Markt durch öffentliche oder private nationale Einrichtungen für Öffentlichkeitsarbeit. |
2. Förderfähige antragsteller
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen richtet sich an europäische Unternehmen, deren Tätigkeiten zur Verwirklichung der im Beschluss des Rates beschriebenen Ziele des MEDIA–Programms beitragen.
Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der nachfolgenden Länder haben:
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in den 27 Ländern der Europäischen Union; |
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in den EFTA– und EWR–Ländern: Island, Liechtenstein und Norwegen; |
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in der Schweiz oder in Kroatien. |
3. Förderfähige Massnahmen
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf Aktionen und Aktivitäten, die in den am MEDIA–Programm teilnehmenden Ländern stattfinden.
Unterstützt werden Aktionen mit den folgenden Zielen:
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Verbesserung der Verbreitung europäischer audiovisueller Werke durch die Sicherstellung eines Zugangs zu europäischen und internationalen Fachmärkten für den europäischen audiovisuellen Sektor; |
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Unterstützung gemeinsamer Aktionen nationaler Einrichtungen zur Förderung von Filmen und audiovisuellen Programmen. |
Die Höchstdauer der Projekte beträgt 12 Monate.
Die Aktivitäten müssen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Mai 2010 beginnen und vor dem 31. Dezember 2010 enden.
4. Zuschlagskriterien
Die förderfähigen Anträge/Projekte werden nach folgenden Kriterien mit maximal 100 Punkten bewertet:
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Europäische Dimension der Aktion |
30 Punkte |
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Auswirkungen auf die Förderung und Verbreitung europäischer audiovisueller Werke |
30 Punkte |
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Qualität und Kosten/Wirksamkeit des vorgelegten Aktionsplans |
25 Punkte |
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Innovative Aspekte der Aktion |
5 Punkte |
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Förderung audiovisueller Werke aus europäischen Ländern mit geringer audiovisueller Produktionskapazität |
10 Punkte |
5. Mittelausstattung
Die geschätzten Gesamtmittel für die Kofinanzierung von Projekten belaufen sich auf 1 500 000 EUR.
Die Finanzhilfe der Kommission ist auf 50 % der Gesamtkosten der Aktion begrenzt.
Die Agentur behält sich die Möglichkeit vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuteilen.
6. Einreichungsfrist
Abgabetermin für die Einreichung der Anträge ist der 7. August 2009. Die Anträge müssen an folgende Adresse gesandt werden:
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Agence Exécutive «Education, Audiovisuel et Culture» |
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Appel à propositions EACEA/09/09 |
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Att. M. Costas DASKALAKIS |
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BOUR 03/30 |
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Avenue du Bourget 1 |
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1040 Bruxelles/Brussel |
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BELGIEN/BELGIË |
Es werden nur Anträge akzeptiert, die auf dem entsprechenden ordnungsgemäß ausgefüllten, datierten und vom bevollmächtigten Vertreter der Antrag stellenden Organisation unterzeichneten Vordruck eingereicht werden.
Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht akzeptiert.
7. Vollständige informationen
Die detaillierten Bewerbungsleitlinien sowie die Antragsformulare können unter der folgenden Adresse abgerufen werden: http://eacea.ec.europa.eu Die Anträge müssen auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden und sämtliche Anhänge und geforderten Angaben enthalten.