30.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5532 — Carphone Warehouse/Tiscali UK)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 122/11

1.

Am 20. Mai 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Carphone Warehouse Groups PLC (Vereinigtes Königreich) erwirbt über TalkTalk Group Limited, seine 100 % ige im Vereinigten Königreich niedergelassene Tochtergesellschaft, im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Tiscali UK Limited und dessen im Vereinigten Königreich niedergelassene Tochtergesellschaften (Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

The Carphone Warehouse Group Plc verkauft Mobilfunktelefone und Mobilfunkverbindungen im Vereinigten Königreich und acht anderen europäischen Ländern. Im Vereinigten Königreich umfasst die Produktpalette außerdem Breitband- und Schmalbandinternetanschlüsse sowie Festnetz- und Mobilfunkdienstleistungen,

Tiscali UK ist eine 100 % ige Tochtergesellschaft des italienischen Unternehmens Tiscali SpA und bietet im Vereinigten Königreich Breitband- und Schmalbandinternetanschlüsse, Festnetzdienstleistungen sowie Internet-Protokoll-Fernsehen (IPTV) an.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5532 — Carphone Warehouse/Tiscali UK per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.