20.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 115/20 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5481 — AREVA SA/AREVA NP)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
2009/C 115/07
1. |
Am 11. Mai 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AREVA SA (Frankreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des bislang von der AREVA SA und der Siemens AG (Deutschland) gemeinsam kontrollierten Unternehmens AREVA NP (Frankreich), da die Siemens AG beschlossen hat, sich vollständig aus AREVA NP zurückzuziehen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5481 — AREVA SA/AREVA NP per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.