5.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 103/1


Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AST/91/09 — Assistenten (AST 3) im Bereich „Offset“ — und EPSO/AST/92/09 — Assistenten (AST 3) im Bereich „Prepress“

( Amtsblatt der Europäischen Union C 63 A vom 18. März 2009 )

(2009/C 103 A/01)

Seiten 4 und 5, Abschnitt V:

anstatt:

„1.   Schriftliche Prüfungen

A.

Eingeladene Bewerber

Die Bewerber(1), die bei den Zulassungstests die besten Ergebnisse (bitte Fußnote beachten) und bei jedem einzelnen Test die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen:

EPSO/AST/91/09 = 30

EPSO/AST/92/09 = 126

B.

Prüfungen

1.

Art, Bewertung und Dauer

a)

Prüfung, bestehend aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse der Bewerber im gewählten Fachgebiet.

0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20)

Prüfungsdauer: +/- 1 Stunde

 

b)

Prüfung zu einem Thema nach Wahl in dem gewählten Sachgebiet zur Beurteilung

der Kenntnisse der Bewerber,

ihrer Fähigkeit, einen Sachverhalt zu verstehen, zu analysieren und zusammenzufassen, und

ihrer redaktionellen Fertigkeiten.

0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20)

Prüfungsdauer: +/- 2 Stunden

 

c)

Verfassen eines kurzen Vermerks in der Hauptsprache der Bewerber, in dem die in der schriftlichen Prüfung b dargelegten Argumente und Schlussfolgerungen ausgeführt werden. Mit dieser Prüfung soll anhand des Ausdrucks und der Darstellung beurteilt werden, inwieweit die Hauptsprache beherrscht wird.

0 bis 10 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 8)

Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten

2.

Sprache

Prüfungen a und b: Sprache 2

Prüfung c: Sprache 1

2.   Mündliche Prüfung

A.

Zugelassene Bewerber

Die Bewerber (), die bei den schriftlichen Prüfungen die besten Ergebnisse (bitte Fußnote beachten) und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie anhand der ihrer Bewerbung beigefügten Nachweise belegen können, dass sie die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen:

EPSO/AST/91/09 = 10

EPSO/AST/92/09 = 42

B.

Prüfung

1.

Art, Bewertung und Dauer

Gespräch mit den Prüfungsausschuss, bei dem Folgendes beurteilt wird:

Fähigkeit zur Durchführung der in Abschnitt II genannten Aufgaben,

einschlägiges Sachwissen,

Wissen über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politik,

Motivation und Anpassungsvermögen an ein multikulturelles Arbeitsumfeld im europäischen öffentlichen Dienst.

0 bis 50 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 25)

Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten

2.

Sprache

Das Gespräch wird in der Sprache 2 geführt, aber die Kenntnis der Sprache 1 wird ebenfalls geprüft.

3.

Ort

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Brüssel statt.

muss es heißen:

„Schriftliche und mündliche Prüfungen

A.

Zugelassene Bewerber

Die Bewerber (), die bei den Zulassungstests die besten Ergebnisse und bei jedem einzelnen Test die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen:

EPSO/AST/91/09 = 30

EPSO/AST/92/09 = 126

Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Überprüfung der den Bewerbungsunterlagen beigefügten Nachweise.

Es werden lediglich die Nachweise der Bewerber geprüft, die in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen die besten Ergebnisse erzielt haben. Hierbei wird gemessen an der erreichten Punktzahl in abnehmender Reihenfolge vorgegangen, bis so viele Bewerber mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen ermittelt wurden, dass die in der Bekanntmachung angegebene Zahl der Listenplätze erreicht ist. Die Unterlagen der Bewerber, deren Punktzahl unterhalb dieser Schwelle liegt, werden nicht geprüft.

B.

Prüfungen

1.

Art, Bewertung und Dauer

a)

Prüfung zu einem Thema nach Wahl in dem gewählten Sachgebiet zur Beurteilung

der Kenntnisse der Bewerber,

ihrer Fähigkeit, einen Sachverhalt zu verstehen, zu analysieren und zusammenzufassen, und

ihrer redaktionellen Fertigkeiten.

0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20)

Prüfungsdauer: +/- 2 Stunden

 

b)

Verfassen eines kurzen Vermerks in der Hauptsprache, in dem die in der Prüfung a dargelegten Argumente und Schlussfolgerungen ausgeführt werden. Mit dieser Prüfung soll anhand der Qualität des Ausdrucks und der Darstellung die Beherrschung der Hauptsprache beurteilt werden.

0 bis 10 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 8)

Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten

 

c)

Gespräch mit dem Prüfungsausschuss, bei dem Folgendes beurteilt wird:

Fähigkeit zur Durchführung der in Abschnitt II genannten Aufgaben,

einschlägiges Sachwissen,

Wissen über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politik,

Motivation sowie die Fähigkeit, sich im europäischen öffentlichen Dienst an ein multikulturelles Arbeitsumfeld anzupassen.

0 bis 50 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 25)

Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten

Wenn der Bewerber bei einer der schriftlichen Prüfungen die Mindestpunktzahl nicht erreicht hat, wird die andere Prüfung nicht korrigiert.

Korrigiert werden jedoch nur die schriftlichen Prüfungen der Bewerber, die in der mündlichen Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben.

2.

Sprache

Prüfung a: Sprache 2

Prüfung b: Sprache 1

Prüfung c: Sprache 2 (hauptsächlich) und Sprache 1.

3.

Ort

Die Prüfungen finden in aller Regel in Brüssel statt.

Seite 5, Abschnitt VI Punkt 1:

anstatt:

„1.

Aufnahme in die Reservelisten

Der Prüfungsausschuss nimmt die Bewerber(1) in die Reserveliste auf, die bei den schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung am besten abgeschnitten und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl (siehe Abschnitt I Punkt 1) erreicht haben.“

muss es heißen:

„1.

Aufnahme in die Reservelisten

Der Prüfungsausschuss nimmt die Bewerber(1) in die Reservelisten auf, die bei den schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung am besten abgeschnitten und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben sowie die in Abschnitt III genannten allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen (s. Abschnitt I Punkt 1).“

Seite 5, Abschnitt VII Punkt 2:

anstatt:

„2.

Einsendung der Bewerbung

Eingeladene Bewerber (siehe V.1.A) werden über ihr EPSO-Konto aufgefordert, den Bewerbungsbogen auszudrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an folgende Adresse zu senden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C- 80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/…/09 (Nummer des Auswahlverfahrens)

1049 Brüssel

BELGIEN

Verfahren: Siehe Punkt 2.4 der allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren.

Frist: Die Frist wird den Bewerbern über ihr EPSO-Konto in dem Schreiben mitgeteilt, mit dem sie zur Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen aufgefordert werden.“

muss es heißen:

„2.

Einsendung der Bewerbungsunterlagen

Die eingeladenen Bewerber (siehe V.A) werden über ihr EPSO-Konto aufgefordert, den Bewerbungsbogen auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an folgende Adresse zu schicken:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-80

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AST/…/09 (Nummer des Auswahlverfahrens)

1049 Brüssel

BELGIEN

Verfahren: Siehe Punkt 2.4 der Allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren.

Frist: Der genaue Termin wird den Bewerbern über ihr EPSO-Konto gleichzeitig mit der Aufforderung zur Einsendung ihrer Bewerbungsunterlagen mitgeteilt.“