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27.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/41 |
MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/03/09
Förderung des transnationalen Vertriebs europäischer Filme — System der „Automatischen“ Förderung 2009
(2009/C 73/05)
1. Ziele und Beschreibung
Die vorliegende Aufforderung stützt sich auf den Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).
Eines der Ziele des Programms ist die Förderung und Unterstützung eines breiteren transnationalen Vertriebs neuerer europäischer Filme, indem Vertriebsunternehmen auf der Grundlage ihres Erfolgs auf dem Markt Gelder zur weiteren Reinvestition in neue nicht nationale europäische Filme zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Ziel des Programms ist die Förderung von Verbindungen zwischen Produktions- und Vertriebssektor zur Erhöhung des Marktanteils europäischer Filme und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
2. Förderfähige Antragsteller
Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die auf den Verleih europäischer Werke an Filmtheater spezialisiert sind und deren Tätigkeit dazu beiträgt, die oben genannten Ziele des MEDIA-Programms, wie sie im Beschluss des Rates beschrieben sind, zu erreichen.
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
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in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, |
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in den EFTA-Ländern, |
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in der Schweiz, |
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in Kroatien. |
3. Förderfähige Maßnahmen
Das System der „automatischen“ Förderung ist in zwei Phasen gegliedert:
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Ermittlung einer potenziellen Förderung proportional zur Zahl der verkauften Eintrittskarten für nicht einheimische europäische Filme in den Programmteilnehmerstaaten, mit einer Obergrenze pro Film und einer Staffelung je nach Staat. |
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Reinvestition der potenziellen Förderung: Die für jedes Unternehmen ermittelten Fördermittel müssen vor dem 1. Oktober 2010 in 3 Module (3 Arten von Maßnahmen) reinvestiert werden:
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Maßnahmenart 1 und 2:
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Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 30 Monate. |
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Die Maßnahmen müssen am 1. August 2009 beginnen und am 1. Februar 2012 enden. |
Maßnahmenart 3:
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Die maximale Laufzeit der Maßnahmen beträgt 42 Monate. |
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Die Maßnahmen müssen am 1. Februar 2009 beginnen und am 1. August 2012 enden. |
4. Vergabekriterien
Förderfähigen europäischen Vertriebsunternehmen wird eine potenzielle Förderung auf der Grundlage der Eintrittskarten für nicht nationale europäische Filme, die vom Antragsteller im Bezugsjahr (2008) vertrieben wurden, gewährt. Die potenzielle Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Basis eines festen Betrags pro förderfähigen Antrag berechnet.
Die Unterstützung erfolgt in Form einer potenziellen Förderung, die Vertriebsunternehmen für weitere Investitionen in neuere nicht nationale europäische Filme zur Verfügung steht.
Die potenzielle Förderung kann wie folgt reinvestiert werden:
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1. |
in die Produktion neuer nicht nationaler europäischer Filme (d. h. Filme, die zum Zeitpunkt des Reinvestitionsantrags noch nicht fertiggestellt sind); |
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2. |
in die Erreichung von Mindestvertriebsgarantien für neuere nicht nationale europäische Filme; |
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3. |
in die Deckung von Vertriebskosten, d. h. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, für neuere nicht nationale europäische Filme. |
5. Mittelausstattung
Insgesamt sind Mittel in Höhe von 17 000 000 EUR verfügbar.
Es ist kein Höchstbetrag festgelegt.
Die finanzielle Unterstützung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die finanzielle Unterstützung der Kommission überschreitet in keinem Fall 40 %, 50 % oder 60 % der gesamten förderfähigen Kosten.
Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.
6. Frist für die Einreichung der Anträge
Die Vorschläge für die Ermittlung einer potenziellen Förderung müssen bis spätestens 29. Mai 2009 (es gilt das Datum des Poststempels) unter folgender Anschrift eingereicht werden:
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Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (EACEA) |
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Constantin Daskalakis — BOUR 3/66 |
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Avenue du Bourget, 1 |
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1140 Brussels |
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BELGIUM |
Berücksichtigt werden ausschließlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden und von der Person unterzeichnet sind, die bevollmächtigt ist, im Namen der Antrag stellenden Einrichtung eine rechtsverbindliche Verpflichtung einzugehen. Auf den Umschlägen muss deutlich lesbar angegeben sein:
„MEDIA 2007 — DISTRIBUTION EACEA/03/09 — AUTOMATIC CINEMA“
Per Fax oder E-Mail übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.
7. Nähere Informationen
Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse zu finden:
http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/auto/index_en.htm
Die Anträge müssen allen Vorgaben der Leitlinien entsprechen, auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.