19.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 64/40 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMPM.5347 — Mapfre/Salvador Caetano/JVS)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 64/13)
1. |
Am 11. März 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mapfre S.A („Mapfre“, Spanien) und Grupo Salvador Caetano SGPS, S.A. („Salvador Caetano“, Portugal) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen Choice Car-Comércio de Automóveis, S.A („Choice Car“, Portugal), Finlog-Aluguer e Comércio de Automóveis, S.A. („Finlog“, Portugal), Guerin-Rent-A-Car (Dois), Lda („Guerin“, Portugal) und Luso Assistência — Gestâo de Acidentes, S.A. („Luso“, Portugal), die derzeit der Unternehmensgruppe Salvador Caetano angehören. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5347 — Mapfre/Salvador Caetano/JVS per Fax (Fax-Nr. +32 22964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.