14.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/26


MEDIA 2007 — ENTWICKLUNG, VERTRIEB, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND FORTBILDUNG

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/36/08

Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa

(2009/C 37/08)

1.   Ziele und Beschreibung

Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Eines der Ziele des Programms ist die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit durch die Unterstützung der Vernetzung von europäischen Fortbildungsakteuren, insbesondere Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor und die Förderung der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Bekanntmachung richtet sich an europaweite Konsortien von Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen und Partnern im audiovisuellen Sektor, deren Tätigkeiten dazu beitragen, die vorstehend genannten Ziele des Programms MEDIA entsprechend dem Beschluss des Rates zu erreichen.

Die Antragsteller müssen in einem der folgen Länder ansässig sein:

den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

den EFTA-Ländern, der Schweiz oder Kroatien.

3.   Förderfähige Massnahmen

Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten, die in den MEDIA-Ländern stattfinden:

Maßnahmen, die darauf abzielen, die Fähigkeit zukünftiger Audiovisionsfachleute zur Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihre Arbeit zu entwickeln, indem das Fachwissen in folgenden Bereichen verbessert wird:

Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen, finanziellen und kaufmännischen Abwicklung,

Fortbildung in neuen audiovisuellen Techniken,

Fortbildung im Bereich der Ausarbeitung von Drehbuchprojekten.

Die Dauer der Maßnahme (= Dauer der Förderfähigkeit von Kosten) beträgt 12 Monate (maximal 18 Monate bei ordnungsgemäßer Begründung).

Die Maßnahme muss zwischen dem 1. September 2009 und dem 30. Juni 2011 stattfinden.

4.   Zuschlagskriterien

Förderfähigen Anträgen werden insgesamt maximal 100 Punkte mit folgender Gewichtung vergeben:

inhaltliche Qualität der Maßnahme (20 Punkte),

Projektmanagement (20 Punkte),

Qualität des Konsortiums (20 Punkte),

europäische Dimension (20 Punkte),

Wirkung (20 Punkte).

5.   Mittelausstattung

Es werden Mittel in Höhe von insgesamt 1 900 000 EUR zur Verfügung gestellt.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die finanzielle Unterstützung durch die Kommission ist auf 50 % bzw. 75 % der gesamten förderfähigen Kosten begrenzt.

Die Exekutivagentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge sind bis spätestens 27. März 2009 bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) unter folgender Anschrift einzureichen:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/36/08 „MEDIA Förderung der Vernetzung und der Mobilität von Studierenden und Ausbildern in Europa“

Herrn Constantin Daskalakis

BOUR 03/30

Avenue du Bourget 1

B-1140 Brüssel

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden und vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterzeichnet worden sind.

Per Fax übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Vollständige Informationen

Der Volltext der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://ec.europa.eu/information_society/media/training/forms/initial/index_en.htm

Die Anträge müssen den Vorgaben der Leitlinien vollständig entsprechen, auf den hierfür vorgesehenen Formularen eingereicht werden und alle im Volltext der Aufforderung aufgeführten Angaben und Anhänge enthalten.