|
30.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 24/14 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5355 — BASF/Ciba)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 24/07)
|
1. |
Am 22. November 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen BASF SE („BASF“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 15. September 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Ciba Holding AG („Ciba“, Schweiz). |
|
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
|
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5355 — BASF/Ciba per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.