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21.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 14/10 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.5434 — Ryanair/Aer Lingus II)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 14/13)
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1. |
Am 8. Januar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Ryanair Holdings Plc („Ryanair“, Irland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots vom 15. Dezember 2008 die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Aer Lingus Group Plc („Aer Lingus“, Irland). |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission behält sich die endgültige Entscheidung darüber vor, ob das Vorhaben in ihren Zuständigkeitsbereich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. |
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4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5434 — Ryanair/Aer Lingus II per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.