15.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 10/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5418 — Blackfriars/Vink Holding)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2009/C 10/09)

1.

Am 5. Januar 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Blackfriars Corporation („Blackfriars“, Vereinigtes Königreich), das der Blackfriars-Gruppe (USA) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Vink Holding B.V. (Niederlande), des Unternehmens Vink Nordic Holding AS (Dänemark) und des Unternehmens Vink Kunststoffe GmbH (Deutschland), zusammen „Vink Holding“ genannt.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Blackfriars: Großhandel und Vertrieb von elektrischen Erzeugnissen und Kunststofferzeugnissen für Industrie-, Bau- und Schilderanwendungen in den USA und im Vereinigten Königreich,

Vink Holding: Großhandel und Vertrieb von Kunststoffhalbzeugen für Industrie-, Bau- und Schilderanwendungen in mehreren Ländern Kontinentaleuropas.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5418 — Blackfriars/Vink Holding per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.