23.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 328/33


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 — Programm „Jugend in Aktion“ (2007-2013)

(2008/C 328/10)

Einleitung

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen basiert auf dem Beschluss Nr. 1719/2006/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ (Zeitraum 2007-2013), nachstehend Programm „Jugend in Aktion“. Die Modalitäten der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden („Handbuch“) zum Programm „Jugend in Aktion“ (2007-2013) zu entnehmen, der auf der Europa-Website veröffentlicht wurde (siehe Punkt VIII). Der Programmleitfaden ist Bestandteil dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

I.   Ziele und Prioritäten

In dem Beschluss über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ werden die folgenden allgemeinen Ziele festgelegt:

Förderung der aktiven Bürgerschaft junger Menschen im Allgemeinen und ihres europäischen Bürgersinns im Besonderen,

Entwicklung der Solidarität und Förderung der Toleranz unter jungen Menschen, insbesondere zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union,

Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen jungen Menschen in verschiedenen Ländern,

Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich,

Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.

Diese allgemeinen Ziele werden auf Projektebene unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten ständigen Prioritäten umgesetzt:

Europäische Bürgerschaft,

Partizipation junger Menschen,

Kulturelle Vielfalt,

Einbeziehung benachteiligter junger Menschen.

Neben diesen ständigen Prioritäten werden für 2009 die folgenden jährlichen Prioritäten festgelegt:

Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation,

Aktive Beteiligung junger Menschen an den Wahlen zum Europäischen Parlament,

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,

Sport als Instrument zur Förderung der aktiven Bürgerschaft und der sozialen Eingliederung junger Menschen,

Förderung eines gesunden Lebensstils durch körperliche Aktivitäten und Sport,

Förderung der Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen,

Sensibilisierung für globale Herausforderungen (wie beispielsweise nachhaltige Entwicklung und Klimawandel),

Beteiligung junger Menschen an der Überprüfung des europäischen Rahmens für die Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik,

Interkultureller Dialog.

II.   Aufbau des Programms „Jugend in Aktion“

Um die Ziele des Programms „Jugend in Aktion“ zu verwirklichen, sind fünf operative Aktionen vorgesehen.

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Unterstützung der nachstehend aufgeführten Aktionen und Unteraktionen:

Aktion 1 — Jugend für Europa

Unteraktion 1.1 — Jugendaustausch (Dauer: höchstens 15 Monate): Diese Unteraktion ermöglicht es Gruppen junger Menschen aus verschiedenen Ländern, zusammenzukommen und mehr über die Kultur der anderen zu erfahren. Die Gruppen planen auf der Grundlage eines Themas von beiderseitigem Interesse gemeinsam ihren Jugendaustausch,

Unteraktion 1.2 — Jugendinitiativen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene konzipierte Gruppenprojekte. Sie unterstützt außerdem die Vernetzung vergleichbarer Projekte zwischen verschiedenen Ländern. Ziel ist die Stärkung des europäischen Aspekts der Initiativen und die Förderung von Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen jungen Menschen,

Unteraktion 1.3 — Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt die Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben ihrer lokalen, regionalen oder nationalen Gemeinschaft sowie auf internationaler Ebene.

Aktion 2 — Europäischer Freiwilligendienst

Diese Aktion unterstützt die Mitwirkung junger Menschen an verschiedenen Formen freiwilliger Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen dieser Aktion können junge Menschen einzeln oder in Gruppen an unbezahlten gemeinnützigen Aktivitäten im Ausland teilnehmen (Dauer: höchstens 24 Monate).

Aktion 3 — Jugend in der Welt

Unteraktion 3.1 — Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union (Dauer: höchstens 15 Monate): Diese Unteraktion unterstützt Projekte mit Nachbarstaaten, und zwar Jugendaustauschprogramme und Projekte für Ausbildung und Vernetzung im Jugendbereich.

Aktion 4 — Unterstützungssysteme für die Jugend

Unteraktion 4.3 — Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen (Dauer: 3 bis 18 Monate): Diese Unteraktion unterstützt insbesondere den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Verfahren sowie Aktivitäten, die zu langfristigen hochwertigen Projekten sowie Partnerschaften und Netzwerken führen können.

Aktion 5 — Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich

Unteraktion 5.1 — Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen (Dauer: 3 bis 9 Monate): Mit dieser Unteraktion werden die Zusammenarbeit, Seminare und der strukturierte Dialog zwischen jungen Menschen, den in der Jugendarbeit Tätigen und den für die Jugendpolitik verantwortlichen Personen unterstützt.

III.   Förderfähige Antragsteller

Anträge können eingereicht werden von:

gemeinnützigen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen,

lokalen und regionalen öffentlichen Körperschaften,

informellen Gruppen junger Menschen,

europaweit tätigen Jugendorganisationen,

internationalen gemeinnützigen Organisationen,

gewinnorientierten Organisationen, die eine Veranstaltung im Bereich Jugend, Sport oder Kultur organisieren,

Die Antragsteller müssen ihren rechtmäßigen Sitz in einem der Programmländer oder einem der benachbarten Partnerländer des westlichen Balkans haben.

Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Projektträgern. Die Förderfähigkeit antragstellender Projektträger wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.

IV.   Förderfähige Länder

Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen:

a)

den Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

b)

gemäß den Bestimmungen des EWR-Abkommens den EFTA-Staaten, die Mitglieder des EWR sind (Island, Liechtenstein und Norwegen);

c)

den Kandidatenländern im Rahmen der Heranführungsstrategie gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Bestimmungen, die in den Rahmenabkommen mit diesen Ländern über ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind (Türkei);

d)

Drittstaaten, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Gemeinschaft geschlossen haben.

Einige Aktionen des Programms richten sich jedoch an eine begrenztere Gruppe von Ländern. Die Förderfähigkeit der jeweiligen Länder wird deshalb im Programmhandbuch für jede Aktion bzw. Unteraktion eigens festgelegt.

V.   Gewährungskriterien

i)

Unteraktionen 1.1, 1.2, 3.1, 4.3 und Aktion 2:

die Relevanz für die Ziele und Prioritäten des Programms (30 %),

die Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (50 %),

das Profil und die Zahl der Teilnehmer und Projektträger (20 %).

ii)

Unteraktion 1.3:

die Relevanz für die Ziele und Prioritäten des Programms (30 %),

die Qualität des thematischen Konzepts (20 %),

die Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (30 %),

das Profil und die Zahl der Teilnehmer und Projektträger (20 %).

iii)

Unteraktion 5.1:

die Relevanz für die Ziele und Prioritäten des Programms (20 %),

die Qualität des thematischen Konzepts (20 %),

die Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (40 %),

das Profil und die Zahl der Teilnehmer und Projektträger (20 %).

VI.   Budget und Laufzeit

Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über ein Gesamtbudget von 885 Mio. EUR. Die jeweilige Mittelausstattung für ein Jahr unterliegt der Billigung durch die Haushaltsbehörde.

Für die nachstehend aufgeführten Aktionen und Unteraktionen vorgesehenes Budget 2009:

Unteraktion 1.1

Jugendaustausch

29 319 000

Unteraktion 1.2

Jugendinitiativen

10 165 000

Unteraktion 1.3

Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen

7 346 000

Aktion 2

Europäischer Freiwilligendienst

42 436 000

Unteraktion 3.1

Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union

8 121 000

Unteraktion 4.3

Ausbildung und Vernetzung der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen

13 389 000

Unteraktion 5.1

Begegnungen junger Menschen mit den für die Jugendpolitik Verantwortlichen

4 367 000

VII.   Termine für die Einreichung der Anträge

Der Antrag muss bis zu dem Termin eingereicht werden, der entsprechend dem Termin für den Anlauf des Projekts festgelegt wird. Für Projekte, die bei einer nationalen Agentur eingereicht werden, werden pro Jahr fünf Antragstermine festgelegt:

Projekte, die anlaufen zwischen

Termin für die Einreichung des Antrags

1. Mai und 30. September

1. Februar

1. Juli und 30. November

1. April

1. September und 31. Januar

1. Juni

1. Dezember und 30. April

1. September

1. Februar und 31. Juli

1. November

Für Projekte, die bei der Exekutivagentur eingereicht werden, werden pro Jahr drei Antragstermine festgelegt:

Projekte, die anlaufen zwischen

Termin für die Einreichung des Antrags

1. August und 31. Dezember

1. Februar

1. Dezember und 30. April

1. Juni

1. März und 31. Juli

1. September

VIII.   Weitere Informationen

Weitere Informationen sind im Handbuch zum Programm „Jugend in Aktion“ auf folgenden Websites zu finden:

http://ec.europa.eu/youth

http://eacea.ec.europa.eu/youth/index_de.htm


(1)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.