30.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 275/17


Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen im Zusammenhang mit dem Beschluss der Kommission vom 22. Oktober 2008 zur Einrichtung einer Europäischen Clusterpolitikgruppe

(2008/C 275/07)

Mit dem Beschluss der Kommission vom 22. Oktober 2008 wurde die Europäische Clusterpolitikgruppe (ECPG) eingerichtet. Im Rahmen dieser Gruppe sollen Information über Maßnahmen zugunsten von Clustern ausgetauscht werden mit dem Ziel, genauer zu ermitteln, wie man die Mitgliedstaaten besser dabei unterstützen kann, die Entstehung von Clustern von Weltrang in der EU zu fördern.

Die Kommission ruft daher zur Einreichung von Bewerbungen auf, auf deren Grundlage eine Liste der Kandidaten für die Einrichtung der Europäischen Clusterpolitikgruppe erstellt werden soll.

In der ECPG sollen hochrangige Entscheidungsträger, Unternehmen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen vertreten sein.

Die Kommission prüft die Bewerbungen und die Eignung der einzelnen Kandidaten anhand folgender Kriterien:

die Mitglieder sollten über ausgezeichnete Fachkenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationspolitik auf regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene sowie über ein sehr gutes Verständnis der Rolle von Clustern in der Wirtschaftsentwicklung verfügen, damit gewährleistet ist, dass die durchgeführten Analysen und erarbeiteten Empfehlungen umsetzbar sind und nicht gegen die institutionellen oder rechtlichen Vorgaben der EU verstoßen,

die Mitglieder sollten über umfassende Erfahrung mit europarelevanten Themen verfügen und in einem internationalen Umfeld arbeiten,

die Mitglieder sollten fließend Englisch sprechen und schreiben können und dabei ein Niveau erreichen, das es ihnen erlaubt, Diskussionsbeiträge einzubringen und Berichte zu verfassen.

Auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen sucht die Kommission eine breite geografische Abdeckung und ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern zu erreichen, wobei verschiedene Interessengruppen vertreten sein sollten.

Die ordnungsgemäß unterzeichneten Bewerbungen sind schriftlich, per E-Mail oder auf dem Postweg (es gilt das Datum des Poststempels) an die folgende Anschrift zu senden:

ENTR-ECPG@ec.europa.eu

Europäische Kommission

Generaldirektion Unternehmen und Industrie

Referat D2 — Unterstützung von Innovation

B-1049 Brüssel

Einreichungsfrist für die Bewerbungen: 30. November 2008.

Die Bewerbungen müssen in einer der Amtssprachen der Europäischen Union erstellt sein, die Staatsangehörigkeit des Bewerbers ist deutlich anzugeben und alle erforderlichen Unterlagen müssen beiliegen. Die fachlichen Erfahrungen und Kenntnisse der Bewerber sind anhand eines Lebenslaufs und von Belegen vollständig nachzuweisen. Aus den Belegen muss auch hervorgehen, dass die Auswahlkriterien erfüllt werden. In den Bewerbungen ist angemessen zu begründen, warum eine Mitarbeit in der Gruppe angestrebt wird.

Die Kommission entscheidet anhand der im Rahmen des Aufrufs eingereichten Bewerbungen über die endgültige Zusammensetzung der Gruppe. Die Mitglieder der Gruppe werden für 18 Monate ernannt. Falls ein ausgewählter Fachmann zum Zeitpunkt der Einrichtung der Gruppe oder während ihres Bestehens nicht verfügbar ist, wählt die Kommission einen geeigneten Ersatz aus den zulässigen Bewerbungen aus.

Die Liste der Mitglieder der Europäischen Clusterpolitikgruppe wird auf der Internet-Site der GD Unternehmen und Industrie (http://ec.europa.eu/enterprise/innovation/index_en.htm) sowie im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht. Die Erfassung, Verwaltung und Veröffentlichung der Namen der Mitglieder erfolgt nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (1).


(1)  Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).